Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Anmeldung der Marke kann erst nach erfolgter Bezahlung erfolgen.
2. Falls Ihr Zeichen aufgrund meiner rechtlichen Beurteilung nicht schutzfähig ist oder bereits eine identische Marke eingetragen ist, stelle ich keine Rechnung. Falls Sie bereits bezahlt haben, wird Ihnen der Rechnungsbetrag zurückerstattet. Da die Recherche im Markenregister textbasiert ist, können bereits eingetragene Marken nur aufgrund des Texts identifiziert werden, d.h. grafisch identische Marken werden nicht erfasst.
3. Vertiefte rechtliche Abklärungen (z.B. Prüfen der Zulässigkeit der Marke nach Lebensmittel- oder Heilmittelgesetzgebung) sind nicht im Pauschalpreis inbegriffen. Falls in Ihrem Fall solche Abklärungen erforderlich sind, werde ich Sie vorher kontaktieren.
Markenrecherchen im Ausland sind nicht im Pauschalpreis enthalten. Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie solche Recherchen wünschen.
4. Der Pauschalpreis deckt sämtliche Leistungen bis und mit Markeneintragung ab. Ihre Marke wird nur in der Schweiz geschützt. Über fakultative weitere Dienstleistungen nach erfolgter Eintragung (Markenüberwachung, Vorgehen gegen Dritte bei Markenverletzungen etc.) und die Möglichkeit, den Markenschutz auf weitere Länder auszudehnen, werde ich Sie informieren.
5. Eine Marke ist nicht generell, sondern nur für Waren und Dienstleistungen geschützt, für welche sie hinterlegt wird. Im Pauschalpreis ist die Eintragung in maximal 3 Waren- oder Dienstleistungsklassen inbegriffen. Die Eintragung für weitere Waren- oder Dienstleistungen verursacht zusätzliche Kosten von CHF 150.- pro weitere Klasse. Falls in Ihrem Fall 3 Waren- / Dienstleistungsklassen nicht genügen, werde ich Sie kontaktieren.
6. Sie dürfen nur ein Logo als Marke registrieren, welches Ihnen auch gehört. Diese Voraussetzung kann fehlen, wenn Sie Ihr Logo über das Internet bezogen haben.
7. Das Markenschutzgesetz bestimmt, dass der Schutz erlischt, wenn eine Marke 5 Jahre nicht benutzt wird. Sie sollten daher Ihre Marke innerhalb von 5 Jahren ab der Eintragung für die gewählten Waren und Dienstleistungen auch verwenden.
8. Ich weise Sie nach bestem Wissen und Gewissen darauf hin, falls es bei der Markeneintragung Probleme geben könnte. Ich kann jedoch nicht garantieren, dass Ihre Marke auch eingetragen wird, da hier ein Ermessen des für die Eintragung zuständigen Markenamts besteht, auf welches ich keinen Einfluss habe. Wird die Markeneintragung beanstandet, werde ich zusammen mit Ihnen ohne Aufpreis nach Lösungen suchen, damit die Eintragung doch noch vorgenommen werden kann.
9. Ich empfehle Ihnen, den Wortlaut Ihrer Marke als Internet-Domain zu registrieren.
10. Sie sind verpflichtet, mir Adressänderungen zu melden. Ansonsten kann ich Sie unter Umständen nicht kontaktieren, wenn die Verlängerung des Markenschutzes ansteht.
11. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
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