Anwaltskanzlei Schwarz

RA Nicolas Schwarz, LL.M.

Warum ist eine Markenrecherche sinnvoll?

Ob bereits identische oder ähnliche Marken bestehen, die einer neuen Marke möglicherweise widersprechen, wird vom Markenregister bei der Anmeldung nicht geprüft. Das Markenregister trägt auch identische oder ähnliche Marken ohne weiteres ein. Daher ist es wichtig, dass Sie vor der Anmeldung einer Marke eine Markenrecherche durchführen lassen.

Man unterscheidet zwei verschiedene Recherche-Arten: die Identitätsrecherche und die Ähnlichkeitsrecherche:

Die Identitätsrecherche klärt, ob die einzutragende Marke in identischer Form für die gleichen oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen schon von Mitbewerbern angemeldet und registriert wurde.

Mit einer Ähnlichkeitsrecherche wird geprüft, ob die neue Marke beim Markenregister in ähnlicher Form für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen schon angemeldet wurde und entsprechender Markenschutz besteht. Ähnlichkeit bedeutet in diesem Fall optische oder klangliche Ähnlichkeit. Ähnlichkeitsrecherchen nutzen entsprechende Algorithmen, um schriftbildliche und phonetische Ähnlichkeiten mit älteren Schutzrechten zu ermitteln, und gehen damit über die Möglichkeiten der von den Markenämtern zur Verfügung gestellten Datenbanken hinaus. Eine Ähnlichkeitsrecherche ist damit aufwändiger, aber dafür auch zuverlässiger, da nicht nur identische sondern auch phonetisch oder schriftbildlich ähnliche Treffer gefunden werden.

Im Pauschalangebot der Anwaltskanzlei Schwarz ist eine Identitätsrecherche inbegriffen. Eine Ähnlichkeitsrecherche kann als Zusatzoption gekauft werden.

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Markenschutz: Die 9 häufigsten Irrtümer

Am 12. September 2019 ist im Rechtsguide, einer Beilage zum Tages-Anzeiger, ein Artikel der Anwaltskanzlei Schwarz mit dem Titel "Markenschutz: Die 9 häufigsten Irrtümer" erschienen. Beim Markenschutz kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Über die häufigsten klärt der Artikel auf.

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Gemischte Wort-/Bildmarke oder Wortmarke schützen?

Wenn die Marke als gemischte Wort-/Bildmarke geschützt wird, dann sind sowohl das Bildelement als auch das Wortelement bzw. der Schriftzug geschützt. Generell gilt aber: Je mehr Elemente in die Marke gepackt werden, umso schwächer ist der Schutz für jedes Element allein. Falls genügend Mittel zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich deshalb, die Elemente auch einzeln zu schützen, d.h. als reine Bildmarke und als reine Wortmarke. Falls Sie nur eine gemischte Wort-/Bildmarke hinterlegen, verfügen Sie aber dennoch über einen guten, ausreichenden Schutz.

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Was kann als Marke geschützt werden?

Eine Marke kann gleich lauten wie der Name des Unternehmens (= Firma, z.B. Nestlé), oder aber eine Produkte-Reihe (Dach- oder Sortimentsmarke, z.B. Nivea) oder ein Einzelprodukt oder eine Dienstleistung bezeichnen.

In der Schweiz und vielen weiteren Ländern kann eine Marke nur bestehen, wenn sie in einem Register eingetragen ist – dem Markenregister.

Geschützt werden können:

  • reiner Text (Wortmarke): Wörter (z.B. „Victorinox“), Buchstabenkombinationen (z.B. „ABB“), Zahlenkombinationen (z.B. „501“) oder gewisse Slogans (z.B. „Katzen würden Whiskas kaufen“)
  • Logos ohne Text (Bildmarke): rein bildliche Darstellungen (z.B. SBB-Logo)
  • Logos mit Text (gemischte Wort-/Bildmarke): Kombination von Logos mit Text

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Wie lange ist eine Marke geschützt?

Ab dem Datum der Anmeldung (Hinterlegungsdatum) ist eine Marke für zehn Jahre geschützt. Die Schutzdauer kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Der Schutz für weitere zehn Jahre kostet derzeit (Frühling 2020) pauschal CHF 700.00.

Sie werden von uns schriftlich über den bevorstehenden Ablauf des Markenschutzes und die Verlängerungsmöglichkeit informiert. Daher ist es wichtig, dass Sie uns Adressänderungen melden. Ansonsten erreicht Sie dieses wichtige Schreiben unter Umständen nicht.

Der Markenschutz kann jedoch bereits vor Ablauf des Schutzdatums wieder verloren gehen, wenn die Marke nicht benutzt wird. Das Markenschutzgesetz bestimmt nämlich, dass dass der Schutz erlischt, wenn eine Marke 5 Jahre nicht benutzt wird. Sie sollten daher Ihre Marke innerhalb von 5 Jahren ab der Eintragung für die gewählten Waren und Dienstleistungen auch verwenden.

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Was ist das Hinterlegungsdatum?

Sobald die Anmeldung von uns an das Markenregister übermittelt wurde (= Hinterlegung), geniesst die angemeldete Marke Schutz unter dem Vorbehalt, dass das Zeichen das Prüfungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat und später tatsächlich auch als Marke eingetragen wird. Das Datum der Hinterlegung, nicht etwa das Datum der Registrierung, ist massgebend im Falle eines Konfliktes. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie von uns die Hinterlegungsbescheinigung. Dies ist ein offizielles Dokument, welches Ihnen die Hinterlegung und vor allem das Hinterlegungsdatum offiziell bescheinigt.

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Ein im Internet gekauftes Logo als Marke anmelden?

Kaufen Sie ein fertiges Logo im Internet, verbieten Ihnen die anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig den Markenschutz des Logos. Sie können die Markenanmeldung zwar vornehmen, müssen aber dann damit rechnen, dass der Betreiber der Webseite rechtlich gegen Sie vorgeht und eine Löschung der Marke verlangt. Wenn Sie das Logo nicht selbst erstellt haben, sollten Sie somit auf jeden Fall prüfen, ob der Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Markenschutz ausschliessen.

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Soll ich die Marke privat oder über mein Geschäft anmelden?

Sie können die Marke auf Sie privat oder auf ein Unternehmen eintragen. Falls die Marke auf Sie privat lautet, können Sie die Marke ans Unternehmen lizenzieren und so eine zusätzliche Einkommensquelle schaffen. Falls das Unternehmen später einmal verkauft wird, können Sie die Marke separat mitverkaufen oder weiterhin lizenzieren. Falls die Marke dem Unternehmen gehört, haben Sie den Vorteil, dass Sie den Markenwert unter Umständen bilanzieren können, wenn Sie die Marke aufgebaut haben und diese einen Wert aufweist.

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Wann kann eine Marke nicht geschützt werden?

Nicht als Marke geschützt werden können vor allem Zeichen des Gemeinguts sowie irreführende Zeichen und Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht verstossen.

Beispiele für Gemeingut sind:

  • Beschreibende und anpreisende Angaben sowie Sachbegriffe
  • Freihaltebedürftige Angaben wie z.B. Farben, einzelne Zahlen und Buchstaben, einfache geometrische Figuren
  • Herkunftsangaben

Somit können insbesondere Sachangaben, d.h. Angaben über Beschaffenheit, Qualität, Art oder Ort der Herstellung, die Bestimmung oder den Preis der Ware sowie jede weitere Angabe rein beschreibender Natur, nicht als Marken geschützt werden.

Rein beschreibende Zeichen sind nicht zulässig, da durch sie keine Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen erreicht wird (mangelnde Unterscheidungskraft) und sie darüber hinaus von Wettbewerbern zur Beschreibung ihrer Produkte benötigt werden (Freihaltebedürfnis). Mit anderen Worten wird es nicht zugelassen, dass beschreibende Begriffe als Marken monopolisiert werden können, was den zulässigen Gebrauch durch Mitbewerber ausschliessen würde. Vielmehr sollen alle Marktteilnehmer beschreibende Begriffe frei verwenden können.

Besondere Vorschriften bestehen für die Verwendung des Schweizer Kreuzes, des Schweizer Wappens und der Abkürzungen und Embleme internationaler Organisationen.

Nach Ihrer Anmeldungen prüfen wir, ob Ihr Zeichen alle diese Anforderungen erfüllt und überhaupt eintragungsfähig ist. Falls Ihre Marke aufgrund dieser vorläufigen Beurteilung nicht schutzfähig ist, müssen Sie nichts bezahlen.

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Warum ist eine Markenregistrierung sinnvoll?

Vermutlich haben Sie viel Zeit und Geld für die Entwicklung des Auftritts Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte oder Dienstleistungen aufgewendet. Mit einer Eintragung ins Markenregister können Sie die Bezeichnung Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte und Dienstleistungen rechtlich optimal absichern.

Als Markeninhaber haben Sie das alleinige Recht, Ihre Marke zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen zu gebrauchen. Sie können Dritten verbieten, identische oder ähnliche Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.

Falls Sie Ihre Zeichen nicht schützen lassen, kann Ihnen umgekehrt ein Konkurrent zuvorkommen und damit Ihre Geschäftstätigkeit massiv einschränken oder gar verunmöglichen.

Markenschutz ist auch dann wichtig, wenn Sie Dritten (z.B. Kunden und Wiederverkäufern) die Verwendung Ihrer Marke erlauben möchten (Lizenzierung).

Der Markenschutz geht wesentlich weiter und ist effektiver als der Schutz, den Sie durch die Eintragung Ihrer Firma bzw. Ihres Firmennamens im Handelsregister erlangt haben: Ein Eintrag im Handelsregister schützt nur den Namen Ihres Unternehmens (die Firma), nicht aber auch die Bezeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Die grafische Gestaltung Ihres Firmenlogos wird dadurch nicht geschützt. Der örtliche Schutzbereich einer Firma ist zudem – je nach Unternehmensform – limitiert. Markenschutz gilt dagegen grundsätzlich für die ganze Schweiz und kann sogar auf weitere Länder ausgedehnt werden.

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Wer kann eine Marke registrieren?

Alle. Neben Gesellschaften können auch Privatpersonen und nicht im Handelsregister eingetragene Vereine Markenschutz beanspruchen. Es spielt keine Rolle, ob der Markeninhaber seinen Sitz oder Wohnsitz im In- oder Ausland hat.

Ein Unternehmen muss jedoch gegründet sein, damit es als Markeninhaber eingetragen werden kann. Soll die Marke für eine juristische Person in Gründung hinterlegt werden, haben alle Gründungsgesellschafter zusammen (als mehrere Hinterleger) aufzutreten. Die Marke kann dann später an die Gesellschaft übertragen werden.

Auch mehrere Personen können gemeinsam eine Marke registrieren.

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Was bedeuten die Zeichen ® und ™ ?

Das ® („registered“) ist ein Schutzvermerk und kann einer Marke hinzugefügt werden, wenn sie im Markenregister eingetragen ist. Die Verwendung dieser Zeichen ist jedoch fakultativ und hat in der Schweiz keinen Einfluss auf die Rechte des Markeninhabers. Ein solches Zeichen kann aber Dritte darüber informieren, dass eine Marke eingetragen ist und allenfalls Markenrechtsverletzungen vorbeugen.

Das ™-Zeichen („Trademark“) stammt aus dem angloamerikanischen Raum. Damit wird insbesondere in den USA für ein Zeichen, das (noch) nicht als Marke registriert ist, aber wie eine Marke verwendet wird, der Markenschutz beansprucht. Bei uns wird die Verwendung des ™-Zeichens nicht empfohlen.

Diese Schutzvermerke dürfen keinesfalls zur Kennzeichnung von Zeichen verwendet werden, wenn diese gar nicht als Marken eingetragen sind. Ein solches Vorgehen kann sogar strafbar sein.

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Warum die Marke durch einen Anwalt eintragen lassen?

Im Internet finden Sie auch Angebote von Dienstleistern, welche nicht Anwälte sind. Nur Anwälte dürfen vor Gerichten auftreten. Dies hat drei Vorteile für Sie:

  • Aufgrund ihrer Gerichtspraxis verfügen Markenanwälte einerseits über ein breiteres Wissen und können daher besser beurteilen, ob es bei der Eintragung einer Marke Probleme geben kann und Sie daher auch besser beraten.
  • Anderseits lässt Sie ein Markenanwalt nicht im Stich, wenn ein Dritter Ihre Marke beansprucht oder wenn Sie umgekehrt Ihre Markenrechte gegenüber Dritten vor einem Gericht durchsetzen möchten. Nur ein Markenanwalt kann alle mit einer Marke verbundenen Leistungen aus einer Hand anbieten.
  • Schliesslich unterliegen Anwälte einem strengen Berufsgeheimnis. Sie müssen keine Bedenken haben, eine noch nicht veröffentliche Marke Ihrem Anwalt anzuvertrauen.

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Ist meine Marke schon eingetragen?

Im Pauschalpreis ist eine Identitätsrecherche im Schweizer Markenregister inbegriffen. Wir prüfen, ob bereits eine identische Marke eingetragen ist. Ist dies der Fall und kann Ihre Marke deswegen nicht geschützt werden, werden Sie entsprechend benachrichtigt. In diesem Fall müssen Sie nichts bezahlen.

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Was ist, wenn meine Marke nicht eingetragen werden kann?

Nach Auftragseingang prüfen wir, ob Ihre Marke voraussichtlich eingetragen werden kann. Falls Ihre Marke aufgrund dieser vorläufigen Beurteilung nicht schutzfähig ist oder bereits eine identische Marke eingetragen ist, müssen Sie nichts bezahlen. Falls Sie bereits bezahlt haben, wird Ihnen der Rechnungsbetrag vollumfänglich zurückerstattet.

Falls sich bei der Markeneintragung voraussichtlich Probleme ergeben könnten, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, erläutern Ihnen die möglichen Probleme und geben eine Empfehlung ab. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie die Marke trotz der Risiken schützen möchten oder nicht.

Wir weisen Sie nach bestem Wissen und Gewissen darauf hin, falls es bei der Markeneintragung Probleme geben könnte. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass Ihre Marke auch eingetragen wird, da hier ein Ermessen des für die Eintragung zuständigen Instituts für Geistiges Eigentum besteht. Wird die Markeneintragung beanstandet, werden wir jedoch zusammen mit Ihnen ohne Aufpreis nach Lösungen suchen, damit die Eintragung doch noch vorgenommen werden kann.

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Was sind Waren- und Dienstleistungsklassen?

Eine Marke ist nicht generell, sondern nur für Waren und Dienstleistungen geschützt, für welche sie hinterlegt wird. Es besteht ein System von insgesamt 45 Waren- und Dienstleistungsklassen (Nizza Klassifikation). Wir wählen aufgrund Ihrer Beschreibung die korrekten Klassen aus und definieren den Schutzbereich individuell. Im Pauschalpreis ist die Eintragung in maximal drei Waren- oder Dienstleistungsklassen eingeschlossen. Die Eintragung für weitere Waren- oder Dienstleistungen verursacht zusätzliche Kosten von CHF 150.00 pro weitere Klasse. Falls in Ihrem Fall drei Waren- oder Dienstleistungsklassen nicht ausreichen, werden Sie kontaktiert.

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Wann soll ich meine Marke eintragen?

In der Regel empfiehlt es sich, den Markenschutz sofort in die Wege zu leiten. Grund dafür ist, dass für den Markenschutz der Zeitpunkt der Anmeldung massgebend ist, d.h. nur wer die Marke zuerst eingetragen hat, profitiert vom Markenschutz.

Sofort angemeldet werden sollte eine Marke insbesondere, wenn diese bereits im Ausland eingetragen wird und das Schutzdatum in der Schweiz auf das Schutzdatum im Ausland zurückbezogen werden soll (Hinterlegungspriorität).

Nur falls Sie noch keine konkrete Absicht haben, die Marke auch wirklich zu gebrauchen, kann allenfalls noch zugewartet werden. Das Markenschutzgesetz bestimmt nämlich, dass der Schutz erlischt, wenn eine Marke 5 Jahre nicht benutzt wird. Markenschutz ist daher nur sinnvoll, wenn Sie Ihre Marke innerhalb von 5 Jahren ab der Eintragung für die gewählten Waren und Dienstleistungen auch zu verwenden beabsichtigen.

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Wie lange dauert die Eintragung ins Markenregister?

Sobald Sie den Pauschalpreis bezahlt haben und wir im Besitz der erforderlichen Vollmacht sind, wird Ihre Marke angemeldet. Für den späteren Schutz ist das Datum der Anmeldung entscheidend, d.h. der Schutz wird auf das Datum der Anmeldung zurückbezogen. Die Prüfung durch das Markenregister nimmt bis zu fünf Monate in Anspruch.

Möchten Sie möglichst schnell wissen, ob Ihre Marke eingetragen werden kann, können Sie während des Bestellvorgangs eine beschleunigte Markenprüfung verlangen. Dies kostet zusätzlich CHF 400.00. Diese Option bezieht sich auf die Tätigkeit des Markenregisters. Wählen Sie diese Option, entscheidet das Markenregister innerhalb von maximal einem Monat, ob die Marke eingetragen wird, ansonsten dauert dies ca. vier bis fünf Monate. Wir arbeiten immer gleich schnell, egal ob Sie diese Option wählen oder nicht.

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Wie viel kostet die Eintragung ins Markenregister?

CHF 995.00, inklusive MWSt. Der Pauschalpreis deckt sämtliche Leistungen bis und mit Markeneintragung ab. Darin eingeschlossen sind die amtlichen Gebühren für eine Schutzdauer von 10 Jahren (verlängerbar). Pro Jahr kostet Sie der Markenschutz somit weniger als CHF 100.00. Ein Zuschlag erfolgt nur, falls in Ihrem Fall 3 Waren-/Dienstleistungsklassen für den Markenschutz nicht ausreichen (siehe Frage: Was sind Waren- und Dienstleistungsklassen?). In einem solchen Fall werden Sie jedoch vorher kontaktiert und können frei entscheiden, ob Sie die Eintragung ins Markenregister trotzdem vornehmen lassen möchten oder nicht.

Ergibt unsere vorläufige Prüfung, dass Ihre Marke nicht schutzfähig ist oder bereits eine identische Marke eingetragen ist, müssen Sie nichts bezahlen.

Aufgrund der Tatsache, dass eine Marke in einem öffentlichen Register publiziert wird, müssen Sie leider nach erfolgter Eintragung damit rechnen, dubiose Angebote zu erhalten. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Buchhaltungspersonal informieren, dass solche Angebote keinesfalls bezahlt werden sollten und getrost ignoriert werden können. Worum geht es? Verschiedene private Firmen bieten in der Regel nutzlose Angebote (Offerten) für die Eintragung in Internet-Datenbanken zu überteuerten Preisen an. Einzelne Anbieter ersuchen um eine Ermächtigung für die Vornahme der Verlängerung einer Markenregistrierung.

Mit der der Inanspruchnahme unseres Angebots haben Sie bereits sämtliche Gebühren für eine Schutzdauer von zehn Jahren bezahlt. Es entstehen keine weiteren Kosten für die Markeneintragung bzw. -Registrierung. Die von den erwähnten Firmen zugestellten Offerten in Rechnungsform haben mit dem offiziellen Eidgenössischen Markenregister bzw. dem IGE nichts zu tun. Zur Zahlung dieser Rechnungen besteht keinerlei Verpflichtung.

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