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<title>Aktuelles</title><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/index.html</link><description>Informationen der Anwaltskanzlei Schwarz</description><dc:language>de-ch</dc:language><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><dc:rights>&#xa9; by Nicolas Schwarz</dc:rights><dc:date>2010-07-16T14:48:57+02:00</dc:date><admin:generatorAgent rdf:resource="http://www.realmacsoftware.com/" />
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<lastBuildDate>Wed, 13 Aug 2008 11:25:29 +0200</lastBuildDate><item><title>Interview mit RA Nicolas Schwarz im Tages-Anzeiger online</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Kanzlei</category><dc:date>2010-05-06T15:49:01+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-75</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-75</guid><content:encoded><![CDATA[> In der heutigen online Ausgabe des Tages-Anzeigers ist ein Interview mit RA Nicolas Schwarz zur privaten Internet-Nutzung am Arbeitsplatz erschienen.<br /><br /><a href="http://www.tagesanzeiger.ch/digital/internet/InternetPornografie-im-Buero--was-ist-erlaubt/story/10157990" rel="external">Hier gelangen Sie direkt zum Artikel</a> (externer Link)<br /><br /><a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/assets/100506 Tagi.pdf" rel="external"><img class="imageStyle" alt="pdficon_small" src="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/page0_blog_entry75_1.gif" width="17" height="17"/></a> <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/assets/100506 Tagi.pdf" rel="external">Hier k&ouml;nnen Sie den Artikel als pdf-Datei herunterladen</a><br /><br /><img class="imageStyle" alt="web" src="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/web.gif" width="518" height="1020"/><br />Ausschnitt aus dem Artikel<br />]]></content:encoded></item><item><title>Anwaltskanzlei Schwarz akzeptiert neu Kreditkarten</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Kanzlei</category><dc:date>2010-01-18T17:07:42+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-74</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-74</guid><content:encoded><![CDATA[> Neu k&ouml;nnen Sie Rechnungen oder Kostenvorsch&uuml;sse einfach und bequem mit Ihrer Kreditkarte bezahlen.<br /><br />Akzeptiert werden Kreditkarten der Herausgeber Visa, MasterCard und American Express.<br /><img class="imageStyle" alt="logo_ccVisa" src="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/logo_ccvisa.gif" width="37" height="21"/><img class="imageStyle" alt="logo_ccMC" src="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/logo_ccmc.gif" width="37" height="21"/><img class="imageStyle" alt="logo_ccAmex" src="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/logo_ccamex.gif" width="37" height="23"/><br /><br />Neben Ihrer Kreditkarte ben&ouml;tigen Sie eine E-Mail-Adresse und einen Computer mit Internet-Zugang. Die Bezahlung erfolgt &uuml;ber das Portal von Paypal, dem f&uuml;hrenden online-Bezahlsystem.<br /><br />Bitte informieren Sie mich, wenn Sie mit Kreditkarte bezahlen m&ouml;chten.<br /><br />Nicolas Schwarz<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Besserer Schutz f&#xfc;r die Bezeichnung &#x22;Schweiz&#x22; und das Schweizerkreuz</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2009-12-04T14:12:27+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-73</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-73</guid><content:encoded><![CDATA[> Der Bundesrat hat k&uuml;rzlich die Botschaft zum Gesetzgebungsprojekt &ldquo;Swissness&rdquo; zu Handen des Parlaments verabschiedet. Die Vorlage st&auml;rkt den Schutz der Herkunftsbezeichnung &ldquo;Schweiz&rdquo; und des Schweizerkreuzes.<br /><br />Schweizer Produkte und Dienstleistungen geniessen einen hervorragenden Ruf. Sie gelten als zuverl&auml;ssig und qualitativ hochwertig. Immer h&auml;ufiger verwenden Unternehmen f&uuml;r ihre Produkte oder Dienstleistungen deshalb Bezeichnungen wie &ldquo;Schweiz&rdquo;, &ldquo;Schweizer Qualit&auml;t" oder &ldquo;Made in Switzerland". Parallel dazu sind auch die Missbr&auml;uche stark angestiegen.<br /><br />Wie viel &ldquo;Schweiz&rdquo; muss in einem Produkt oder einer Dienstleistung sein, damit &ldquo;Schweiz&rdquo; drauf stehen darf? Die geltenden Gesetze lassen hierzu vieles offen. Ausserdem werden Missbr&auml;uche weder in der Schweiz noch im Ausland gen&uuml;gend rigoros verfolgt. Neu soll Folgendes gelten:<br /><br /><ul class="disc"><li>Bei pflanzlichen Erzeugnissen muss der Ort der Ernte in der Schweiz liegen.</li><li>F&uuml;r verarbeitete Naturprodukte (wie die meisten Lebensmittel) m&uuml;ssen mindestens 80% des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Verschiedene Ausnahmen erlauben es, insbesondere Rohstoffe, die in der Schweiz nicht vorkommen (z.B. Kakao) oder die vor&uuml;bergehend nicht verf&uuml;gbar sind (z.B. wegen Ernteausfall infolge eines Unwetters), von dieser Berechnung auszunehmen. Rein wirtschaftliche Gr&uuml;nde (z.B. billigere Rohstoffe im Ausland) rechtfertigen jedoch keine Ausnahme.</li><li> Bei Industrieprodukten (wie Maschinen oder Messer) m&uuml;ssen mindestens 60 % der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen, wobei auch die Kosten f&uuml;r Forschung und Entwicklung f&uuml;r die Berechnung ber&uuml;cksichtigt werden k&ouml;nnen.</li><li>Ein Unternehmen kann schweizerische Dienstleistungen anbieten, sofern sich sein Sitz und ein tats&auml;chliches Verwaltungszentrum in der Schweiz befinden.</li><li>Neu soll die Verwendung des Schweizerkreuzes auf Schweizer Produkten zul&auml;ssig sein. Heute ist das Kreuz nur f&uuml;r Schweizer Dienstleistungen zul&auml;ssig.</li></ul><br />Der Vorschlag des Bundesrates wird nun im Parlament beraten werden. Wann die Vorlage in Kraft treten wird und ob sie die parlamentarische Debatte unbeschadet &uuml;bersteht, steht noch nicht fest.]]></content:encoded></item><item><title>Konkursprivileg f&#xfc;r Arbeitnehmerforderungen soll begrenzt werden</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2009-11-13T10:31:33+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-72</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-72</guid><content:encoded><![CDATA[> Forderungen von Arbeitnehmern im Konkurs sollen k&uuml;nftig nur noch bis zum Betrag von 126'000 CHF in der ersten Konkursklasse privilegiert sein. Das Bundesgesetz &uuml;ber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) soll entsprechend ge&auml;ndert werden. Wann diese &Auml;nderung in Kraft treten wird, ist noch unklar. Die &Auml;nderung muss zuerst noch vom Parlament verabschiedet werden.<br /><br />Exzessive L&ouml;hne sollen damit der Privilegierung, die prim&auml;r den wirtschaftlich abh&auml;ngigen Arbeitnehmer im Auge hat, nicht mehr in vollem Umfang unterliegen.<br /><br />Die Anwaltskanzlei Schwarz ist Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Einvernehmliche Scheidung: Bedenkfrist wird aufgehoben</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2009-12-15T13:51:40+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-71</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-71</guid><content:encoded><![CDATA[> Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird die zweimonatige Bedenkfrist abgeschafft. Diese Neuerung wird am 1. Februar 2010 in Kraft treten.<br /><br />Nach bisherigen Recht kann das Gericht die Scheidung auf gemeinsames Begehren erst zwei Monate nach der Anh&ouml;rung aussprechen.<br /><br />Der Richter darf aber nach neuem Recht mehrere Anh&ouml;rungen ansetzen, falls er Zweifel am Scheidungswillen einer der Ehepartner hat. <br /><br />Die Anwaltskanzlei Schwarz ist Ihr kompetenter Partner - auch bei Scheidungen.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Mietrecht: Hypothekarischer Referenzzinssatz sinkt auf 3&#x25;</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2009-09-10T13:56:21+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-69</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-69</guid><content:encoded><![CDATA[> F&uuml;r die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit dem Herbst 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen fr&uuml;her massgebenden Zinssatzes f&uuml;r variable Hypotheken.<br /><br />Das Bundesamt f&uuml;r Wohnungswesen hat nun eine Senkung des Referenzzinssatzes um 0,25% auf 3% bekannt gegeben.<br /><br />Damit stellt sich f&uuml;r viele Mieterinnen und Mieter die Frage, ob Sie einen Anspruch auf Senkung Ihres Mietzinses haben.<br /><br />Ich pr&uuml;fe gerne zum Pauschalpreis von CHF 92.95 (zzgl. MWSt), ob Sie Anspruch auf eine Mietzinssenkung haben und wie hoch dieser Anspruch ausf&auml;llt. Ausserdem sende ich Ihnen ein Schreiben, mit welchem Sie den Herabsetzungsanspruch bei Ihrer Mietverwaltung geltend machen k&ouml;nnen.<br /><br />Dazu ben&ouml;tige ich folgende Unterlagen (per Post, Fax oder E-Mail):<br /><br />- Kopie Ihres Mietvertrags<br />- Kopie des letzten Formulars betreffend Mietzinserh&ouml;hung oder -senkung<br /><br />Die Anwaltskanzlei Schwarz ist Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen rund um das Miet- und Immobilienrecht.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>11.-13. Juni 2007: Anwaltskongress in Luzern</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Kanzlei</category><dc:date>2009-06-11T14:05:53+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-68</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-68</guid><content:encoded><![CDATA[> Ein Anwalt hat die noble Pflicht, sich in seinen Spezialgebieten st&auml;ndig auf dem Laufenden zu halten. Deshalb nehme ich am Schweizerischen Anwaltskongress teil, wo ich verschiedene Workshops besuchen werde. Der Anwaltskongress findet alle 2 Jahre statt, dieses Jahr vom 11. bis zum 13. Juni. Ich werde daher an diesen Tagen nur sehr eingeschr&auml;nkt erreichbar sein. Mein Sekretariat nimmt Ihren Anruf aber gerne entgegen und kann mich in dringenden F&auml;llen kontaktieren.]]></content:encoded></item><item><title>B&#xfc;rogemeinschaft mit Martin Kayser</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Kanzlei</category><dc:date>2008-12-23T16:59:57+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-64</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-64</guid><content:encoded><![CDATA[> Ich freue mich sehr, Ihnen mitzuteilen, dass ich mit Dr. Martin Kayser seit dem 15. Dezember 2008 eine B&uuml;rogemeinschaft bilde.<br /><br />Martin Kayser arbeitet als selbstst&auml;ndiger Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter und habilitiert sich derzeit an der Universit&auml;t Z&uuml;rich. Er ist als freischaffender Konsulent f&uuml;r die Kanzlei Poledna Boss Kurer in Z&uuml;rich t&auml;tig. Zuvor war er Gerichtsschreiber am Z&uuml;rcher Verwaltungsgericht. Auf seine T&auml;tigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Tobias Jaag folgten Lehrauftr&auml;ge in Z&uuml;rich, Luzern und Freiburg sowie mehrj&auml;hrige Forschungsaufenthalte in London und Heidelberg. Er studierte Rechtswissenschaften in Z&uuml;rich sowie vergleichendes und europ&auml;isches Verwaltungsrecht am University College London.<br /><br />Martin Kayser ist eingetragen im Z&uuml;rcher Anwaltsregister und Mitglied des Z&uuml;rcher und des Schweizerischen Anwaltsverbands.<br /><br />Martin Kayser ist auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert:<br /><br /><ul class="disc"><li>Bildungs- und Gesundheitsrecht</li><li>Sicherheits- und Polizeirecht</li><li>Organisations- und Personalrecht</li><li>Verwaltungsverfahrensrecht</li><li>Verfassungsgerichtsbarkeit</li><li>europ&auml;ischer Menschenrechtsschutz und</li><li>europ&auml;isches Verwaltungsrecht.</li></ul><br />Damit deckt Martin Kayser Rechtsgebiete ab, die ich selber nicht betreue.<br /><br />Sie erreichen Martin Kayser unter der Telefonnummer +41 44 221 00 88 oder &uuml;ber folgende E-Mail Adresse: kayser@publiclaw.ch<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Die Schweizerische Zivilprozessordnung wird Realit&#xe4;t</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2008-12-19T17:36:23+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-63</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-63</guid><content:encoded><![CDATA[> Die Vereinheitlichung der 26 kantonalen Zivilprozessordnungen - ein eigentliches Jahrhundertwerk - ist erfolgreich zu Ende gef&uuml;hrt worden. Das Parlament hat k&uuml;rzlich der neuen Zivilprozessordnung zugestimmt.<br /><br />Das Zivilrecht ist seit 1907/1912 f&uuml;r die ganze Schweiz einheitlich geregelt. Die Verfahrensregeln, das sogenannte Zivilprozessrecht, ist bis heute in allen Kantonen unterschiedlich geregelt. Volk und St&auml;nde haben im Jahr 2000 das Zivilprozessrecht mit einer &Auml;nderung der Bundesverfassung zur Bundessache erkl&auml;rt.<br /><br />Grosses Gewicht legt die neue Schweizerische Zivilprozessordnung auf die g&uuml;tliche Streitbeilegung und den Grundsatz &bdquo;erst schlichten dann richten&ldquo;. Die Parteien haben in einer Vorrunde beim Friedensrichter anzutreten, bevor sie das urteilende Gericht anrufen. Das ist im Kanton Z&uuml;rich jedoch bereits heute so. Zugelassen wird auch die der Schlichtung verwandte Mediation.<br /><br />Die Gerichtsorganisation bleibt &uuml;brigens Sache der Kantone.<br /><br />Auf die Einf&uuml;hrung der Sammelklage nach amerikanischen Muster (class action) verzichtet die neue Zivilprozessordnung. Das Parlament ist der Ansicht, dass es europ&auml;ischem Rechtsdenken fremd sei, dass jemand ungefragt f&uuml;r eine grosse Zahl von Menschen verbindlich Rechte wahrnimmt.<br /><br />Es ist vorgesehen, die neue Schweizerische Zivilprozessordnung auf den 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.<br /><br />Als Anwalt freue ich mich &uuml;ber die neuen einheitlichen Bestimmungen. Da ich regelm&auml;ssig in verschiedenen Kantonen der Deutschschweiz prozessiere, musste ich mich bis anhin immer auf die im Vergleich zum Teil sehr unterschiedlichen Regelungen im betreffenden Kanton einstellen.<br /><br />(Quelle: verschiedene Pressemeldungen)<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Besserer Schutz f&#xfc;r Whistleblower durch OR-Teilrevision</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2008-12-17T17:32:14+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-62</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-62</guid><content:encoded><![CDATA[> Wer Missst&auml;nde am Arbeitsplatz meldet, soll k&uuml;nftig besser vor einer K&uuml;ndigung gesch&uuml;tzt werden. Dies sieht eine vom Bundesrat geplante Teilrevision des Obligationenrechts vor.<br /><br />Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Missst&auml;nde am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), setzen sich dem Risiko von Vergeltungsmassnahmen aus. Am h&auml;ufigsten laufen sie Gefahr, ihre Stelle zu verlieren. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats sieht deshalb vor, die Voraussetzungen f&uuml;r eine rechtm&auml;ssige Meldung von Missst&auml;nden am Arbeitsplatz in einem neuen Artikel im Obligationenrecht aufzuf&uuml;hren, wie das EJPD mitteilt.<br /><br />Gem&auml;ss der vorgeschlagenen neuen Bestimmung verst&ouml;sst der Arbeitnehmer nicht gegen seine Treuepflicht, wenn er dem Arbeitgeber in Treu und Glauben Missst&auml;nde meldet. Wenn der Arbeitgeber keine wirksamen Massnahmen dagegen ergreift, kann sich der Arbeitnehmer an die zust&auml;ndige Beh&ouml;rde wenden. Unternimmt diese Beh&ouml;rde nicht die n&ouml;tigen Schritte, kommt f&uuml;r den Arbeitnehmer als letzte Massnahme sogar der Gang in die &Ouml;ffentlichkeit in Betracht.<br /><br />Die im Anschluss an eine rechtm&auml;ssige Meldung erfolgte K&uuml;ndigung ist missbr&auml;uchlich. Wie f&uuml;r die anderen F&auml;lle von missbr&auml;uchlichen K&uuml;ndigungen sieht der Entwurf eine Entsch&auml;digung bis zu sechs Monatsl&ouml;hnen vor.<br /><br />Ob das Parlament den Vorschlag so verabschieden und wann er in Kraft treten wird, ist noch offen.<br /><br />Die Anwaltskanzlei Schwarz ist Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Neues Familienzulagengesetz tritt am 1.1.09 in Kraft</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2008-10-24T17:50:14+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-60</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-60</guid><content:encoded><![CDATA[> Am 26. November 2006 wurde das neue Bundesgesetz &uuml;ber die Familienzulagen vom Stimmvolk angenommen. Es wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten und sieht unter anderem Kinder- und Ausbildungszulagen vor, wobei der Mindestansatz f&uuml;r Kinderzulagen CHF 200 und jener f&uuml;r Ausbildungszulagen CHF 250 betr&auml;gt. Gleichzeitig wird der Anspruch von Nichterwerbst&auml;tigen auf Familienzulagen geregelt. Das Ausrichten von Geburtszulagen und von Familienzulagen f&uuml;r Selbst&auml;ndigerwerbende bleibt weiterhin den Kantonen &uuml;berlassen.<br /><br />Die Anwaltskanzlei Schwarz ist Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Neuer hypothekarischer Referenzzinssatz: 3&#x2c;5&#x25;</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2008-09-10T11:11:20+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-59</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-59</guid><content:encoded><![CDATA[> Die Bundesverwaltung hat erstmals den hypothekarischen Referenzzinssatz publiziert. Dieser gilt k&uuml;nftig f&uuml;r die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Er betr&auml;gt 3,5 Prozent und tritt an die Stelle der bisher in den einzelnen Kantonen massgebenden Zinss&auml;tze f&uuml;r variable Hypotheken. F&uuml;r die Mietzinsgestaltung wird nun in der ganzen Schweiz auf einen einheitlichen Zinssatz abgestellt. Der Referenzzinssatz wird alle 3 Monate &uuml;berpr&uuml;ft und gegebenenfalls angepasst.<br /><br />Die &Auml;nderung hat sich aufgedr&auml;ngt, weil verschiedene Kantonalbanken dazu &uuml;bergegangen sind, keinen offiziellen Satz mehr bekannt zu geben. Zudem haben neben den variablen Hypothekarmodellen andere Finanzierungsformen wie beispielsweise Festhypotheken an Bedeutung gewonnen.<br /><br />Vermieter sollten nun pr&uuml;fen, ob sie gest&uuml;tzt auf den neuen Referenzzinssatz die Mietzinse erh&ouml;hen d&uuml;rfen. Umgekehrt sollten Mieter pr&uuml;fen, ob sie einen Anspruch auf Herabsetzung des Mietzinses haben. In den meisten Kantonen hat sich jedoch keine &Auml;nderung ergeben.<br /><br />Die Anwaltskanzlei Schwarz ist ihr kompetenter Ansprechpartner - auch im Mietrecht. <br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull;  Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>1.7.08: Bezirksgericht Dietikon nimmt seinen Betrieb auf - in Z&#xfc;rich&#x21;</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2008-06-02T14:50:07+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-58</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-58</guid><content:encoded><![CDATA[> Der Bezirk Dietikon wurde per 1.&nbsp;Juli 1989 durch Abspaltung vom Bezirk Z&uuml;rich gebildet. Bislang verf&uuml;gte der Bezirk aber noch nicht &uuml;ber ein eigenes Bezirksgericht, das Bezirksgericht Z&uuml;rich war auch f&uuml;r den Bezirk Dietikon zust&auml;ndig.<br /><br />Die drei im Herbst 2007 gew&auml;hlten vollamtlichen sowie die drei teilamtlichen Richter des neu geschaffenen Bezirksgerichts Dietikon werden ihre T&auml;tigkeit per 1. Juli 2008 termingerecht aufnehmen &ndash; allerdings vorerst in den R&auml;umlichkeiten des Bezirksgerichts Z&uuml;rich. Voraussichtlich per Ende 2009 wird das Gericht dann ins Bezirksgeb&auml;ude Dietikon umziehen, das sich zur Zeit im Bau befindet. Verfahren im Zust&auml;ndigkeitsbereich des neuen Gerichts, die per 30. Juni 2008 noch h&auml;ngig sind, werden am Bezirksgericht Z&uuml;rich weiter behandelt. <br /><br />Die Anwaltskanzlei Schwarz ist Ihr kompetenter Partner im Prozessrecht und vertritt Sie nicht nur vor den Gerichten in allen Bezirken des Kantons Z&uuml;rich sondern auch in allen anderen Kantonen der Deutschschweiz.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull;  Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Gemeinsames Ausarbeiten einer Scheidungskonvention</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Angebote</category><dc:date>2008-05-28T10:48:36+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-57</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-57</guid><content:encoded><![CDATA[> Bei einer Scheidung nimmt sich im Normalfall jeder Ehegatte einen Anwalt oder eine Anw&auml;ltin. Das Verfahren st dann oft auf Konfrontation ausgerichtet.<br /><br />Eine Alternative dazu besteht darin, dass sich die scheidungswilligen Ehegatten gemeinsam von mir einen Vorschlag f&uuml;r eine Scheidungskonvention ausarbeiten lassen. Ich habe diese Variante nun einige Male mit Erfolg durchgef&uuml;hrt und kann sie allen Eheleuten empfehlen, die sich zwar scheiden lassen wollen, die aber noch gut miteinander auskommen uns sich mit Anstand und Fairness trennen m&ouml;chten.<br /><br />Die Vorteile liegen auf der Hand: Das Verfahren ist weniger auf Konfrontation ausgerichtet, und es dauert wesentlich k&uuml;rzer und ist g&uuml;nstiger. Vor allem wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, werden die Ehegatten auch nach der Scheidung oft miteinander zu tun haben. Eine gemeinsam erarbeitete Scheidungskonvention erleichtert diesen Umgang erheblich. Nat&uuml;rlich ist es auch f&uuml;r die Kinder einfacher, wenn Sie sehen, dass die Trennung ihrer Eltern ohne grossen Streit abl&auml;uft.<br /><br />Wie sieht das Verfahren konkret aus?<br /><br />1. Sie melden sich bei mir.<br /><br />2. Ich schicke Ihnen einen umfangreichen Fragebogen und eine Liste mit Dokumenten, die Sie mir zur Verf&uuml;gung stellen sollten. Sie f&uuml;llen den Fragebogen aus und senden ihn zusammen mit den gew&uuml;nschten Dokumenten an mich zur&uuml;ck.<br /><br />3. Je nachdem komme ich mit Fragen auf Sie zur&uuml;ck, oder wir treffen uns bereits zu einer ersten gemeinsamen Sitzung. Vorher gebe ich Ihnen noch eine Kostensch&auml;tzung ab. Die Kosten h&auml;ngen von der Komplexit&auml;t des Falles ab. Bei einfachen, &uuml;bersichtlichen Verh&auml;ltnissen fallen Anwaltskosten von weniger als CHF 1'000 an.<br /><br />4. Gest&uuml;tzt auf Ihre Angaben und die mir zur Verf&uuml;gung gestellten Dokumente erstelle ich einen Vorschlag f&uuml;r eine Scheidungskonvention. Dabei halte ich mich an gerichtlich anerkannte Berechnungsmethoden. Der Vorschlag basiert also auf Grunds&auml;tzen, die im Streitfall auch von einem urteilenden Gericht beachtet w&uuml;rden.<br /><br />Ich ber&uuml;cksichtige beispielsweise folgende Punkte:<br /><br /><ul class="square"><li>Einkommen und Verm&ouml;gen der Ehegatten</li><li>die Aufgabenteilung w&auml;hrend der Ehe</li><li>die Dauer der Ehe</li><li>die Lebensstellung w&auml;hrend der Ehe</li><li>das Alter und die Gesundheit der Ehegatten</li><li>der Umfang und die Dauer der von den Ehegatten noch zu leistenden Betreuung allf&auml;lliger Kinder</li><li>die berufliche Ausbildung und die Erwerbsaussichten der Ehegatten sowie der mutmassliche Aufwand f&uuml;r eine allf&auml;llige berufliche (Wieder-)Eingliederung</li><li>Rentenleistungen, mit denen in Zukunft gerechnet werden kann</li></ul><br />5. Wir treffen uns zu einer gemeinsamen Sitzung, an welcher ich Ihnen den Vorschlag erl&auml;utere und Sie dazu Stellung nehmen k&ouml;nnen.<br /><br />6. Sie haben gen&uuml;gend Zeit, um sich genau zu &uuml;berlegen, ob Sie dem Vorschlag zustimmen m&ouml;chten. Eventuell holen Sie sich eine Zweitmeinung (second opinion) ein. Je nachdem kann nun eine weitere Sitzung stattfinden, an welcher der Vorschlag diskutiert und gegebenenfalls abge&auml;ndert wird.<br /><br />7. Im Idealfall kommt in der Folge eine Scheidungskonvention zustande, und ich sende diese zusammen mit weiteren Unterlagen an das zust&auml;ndige Gericht.<br /><br />Falls keine Konvention zustande kommt, muss das Gericht entscheiden. Sie haben aber daf&uuml;r die Gewissheit, dass Sie versucht haben, sich einvernehmlich zu einigen. Viel Zeit haben Sie dabei nicht verloren. Bitte beachten Sie, dass ich Sie im Streitfall nicht vor Gericht vertreten k&ouml;nnte, da ich ja vorher beide Ehegatten beraten habe und einen Interessenkonflikt h&auml;tte, w&uuml;rde ich nun pl&ouml;tzlich nur einen Ehegatten vertreten.<br /><br />8. Das Gericht l&auml;dt Sie zu einer Befragung ein. Es h&ouml;rt Sie getrennt und zusammen an und &uuml;berzeugt sich so davon, dass das Scheidungsbegehren und die Scheidungskonvention auf freiem Willen und reiflicher &Uuml;berlegung beruhen und voraussichtlich genehmigt werden kann. An dieser Befragung nehme ich nicht teil.<br /><br />9. Nach einer zweimonatigen Bedenkzeit seit der Anh&ouml;rung m&uuml;ssen Sie schriftlich ihren Scheidungswillen und die getroffene Vereinbarung best&auml;tigen. Das ist vom Gesetz so vorgeschrieben. Nach Eingang dieser Best&auml;tigung spricht das Gericht die Scheidung aus und genehmigt die Vereinbarung. Ausnahmsweise kann das Gericht stattdessen eine zweite Anh&ouml;rung anordnen.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull;  Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Neues GmbH-Recht ab 1.1.08&#x21;</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2007-12-22T14:20:36+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-54</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-54</guid><content:encoded><![CDATA[> Am 1. Januar 2008 wird das neue GmbH-Recht in Kraft treten.<br /><br />Die wichtigsten &Auml;nderungen und Neuerungen sind:<br /><br /><ul class="square"><li>Neu kann die GmbH auch als Einpersonengesellschaft gegr&uuml;ndet werden.</li><li>Das Stammkapital kennt keine Begrenzung nach oben mehr.</li><li>Das Mindestkapital betr&auml;gt weiterhin CHF 20'000, muss aber neu voll einbezahlt sein. Damit f&auml;llt die heutige subsidi&auml;re pers&ouml;nliche Haftung der einzelnen Gesellschafter f&uuml;r das gesamte nicht einbezahlte Stammkapital weg.</li><li>Neu kann ein Gesellschafter auch mehrere Anteile am Stammkapital besitzen, wobei der Mindestanteil CHF 100 betr&auml;gt (Die &Uuml;bertragung von Stammkapitalanteilen wird dadurch vereinfacht).</li><li>Das Verfahren bei Sacheinlage- und Sach&uuml;bernahmegr&uuml;ndungen wurde demjenigen der AG angepasst und damit versch&auml;rft. Dasselbe gilt f&uuml;r das Kapitalerh&ouml;hungsverfahren.</li><li>Die Abtretung von Stammanteilen muss nicht mehr &ouml;ffentlich beurkundet werden. Eine schriftliche Vereinbarung gen&uuml;gt.</li><li>Eine GmbH muss neu zwingen &uuml;ber eine Revisionsstelle verf&uuml;gen, wobei die Vorschriften der AG Anwendung finden.</li></ul><br />Bereits bestehende GmbHs m&uuml;ssen ihre Statuten innert zwei Jahren, d.h. bis Ende 2010, an die neuen Vorschriften anpassen. Ich pr&uuml;fe gerne, ob bei Ihrer GmbH Handlungsbedarf besteht.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Das Kreuz mit dem Schweizerkreuz</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2007-11-29T18:37:51+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-52</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-52</guid><content:encoded><![CDATA[> Der Bundesrat will den Schutz der Bezeichnung &bdquo;Schweiz&ldquo; und des Schweizerkreuzes im In- und Ausland verst&auml;rken.<br /><br />Immer mehr Unternehmen verwenden f&uuml;r ihre Waren und Dienstleistungen Bezeichnungen wie &bdquo;Schweiz&ldquo;, &bdquo;Schweizer Qualit&auml;t&ldquo;, &bdquo;Made in Switzerland&ldquo; und das Schweizerkreuz. Damit h&auml;ufen sich jedoch auch die F&auml;lle von missbr&auml;uchlicher Verwendung. Ausser f&uuml;r Uhren bestehen heute keine klaren Kriterien daf&uuml;r, wann die Bezeichnung &bdquo;Schweiz&ldquo; auf einer Ware angebracht werden darf. Schliesslich werden Missbr&auml;uche weder in der Schweiz noch im Ausland gen&uuml;gend rigoros verfolgt. Mit dem Gesetzgebungsprojekt &bdquo;Swissness&ldquo; sollen die bestehenden Schw&auml;chen nun beseitigt werden. <br /><br />Der Gesetzesentwurf enth&auml;lt Kriterien zur pr&auml;ziseren Bestimmung der geografischen Herkunft eines Produkts: Damit eine Ware als aus der Schweiz stammend gilt, soll der schweizerische Anteil an den Herstellungskosten mindestens 60% betragen. <br /><br />Zudem sollen neue Instrumente den Schutz der Herkunftsangaben in der Schweiz und im Ausland verst&auml;rken: Bei Missbr&auml;uchen namentlich der Bezeichnung &bdquo;Schweiz&ldquo; und des Schweizerkreuzes im Inland soll das Eidgen&ouml;ssische Institut f&uuml;r Geistiges Eigentum Strafanzeige einreichen und sich am Verfahren beteiligen k&ouml;nnen.<br /><br />Der Entwurf sieht weiter vor, dass das Schweizer Wappen (Schweizerkreuz in einem Wappenschild) der Eidgenossenschaft vorbehalten ist und nur von dieser selbst oder von ihren Einheiten verwendet werden darf. Die Schweizer Fahne und das Schweizerkreuz hingegen d&uuml;rfen von allen gebraucht werden, wenn das bezeichnete Produkt tats&auml;chlich aus der Schweiz stammt. Dies gilt neu nicht nur f&uuml;r Dienstleistungen, sondern auch f&uuml;r Waren.<br /><br />Die Anwaltskanzlei Schwarz bleibt f&uuml;r Sie am Ball und ist Ihr kompetenter Partner im Werberecht.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull;  Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Neuer Hypo-Referenzzinssatz zur Berechnung der Mietzinsen</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2007-11-29T18:31:46+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-51</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-51</guid><content:encoded><![CDATA[> Der Bundesrat hat k&uuml;rzlich eine &Auml;nderung der Verordnung zum Mietrecht verabschiedet. Sie tritt per 1. Januar 2008 in Kraft. F&uuml;r die Mietzinsgestaltung wird nicht mehr der Hypothekarzinssatz der einzelnen Kantonalbanken, sondern ein f&uuml;r die ganze Schweiz geltender Referenzzinssatz massgebend sein. Dieser Durchschnittszinssatz wird viertelj&auml;hrlich erhoben. Sobald er sich um ein Viertel Prozent ver&auml;ndert, gibt die Bundesverwaltung den neuen Referenzzinssatz bekannt. Danach kann der Mietzins im Rahmen der heute &uuml;blichen &Uuml;berw&auml;lzungss&auml;tze erh&ouml;ht bzw. gesenkt werden.<br /><br />Heute gelangt bei der Mietzinsgestaltung der Satz der einzelnen Kantonalbanken f&uuml;r variable Hypotheken im 1. Rang zur Anwendung. Weil jedoch verschiedene Kantonalbanken keinen offiziellen Satz mehr bekannt geben und neben den variablen Hypothekarmodellen andere Finanzierungsformen bestehen, dr&auml;ngt sich diese &Auml;nderung auf.<br /><br />Da die Datenerhebung eine gewisse Zeit beansprucht, d&uuml;rfte die erstmalige Ver&ouml;ffentlichung des Referenzzinssatzes nicht vor September 2008 erfolgen. Bis dahin wird weiterhin auf die heute geltende Regelung abgestellt.<br /><br />Weiter werden neu energetische Sanierungen von Wohn- und Gesch&auml;ftsr&auml;umen wie wertvermehrende Investitionen behandelt und berechtigen zu Mietzinserh&ouml;hungen.<br /><br />Die Anwaltskanzlei Schwarz ist Ihr erfahrener Partner in allen Fragen des Mietrechts.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull;  Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Revision des Urheberechtsgesetzes tritt am 1.7.08 in Kraft</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2008-05-23T14:42:05+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-50</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-50</guid><content:encoded><![CDATA[> Am 1. Juli 2007 treten wichtige &Auml;nderungen des Urheberrechtsgesetzes in Kraft.<br /><br />Das Herunterladen aus dem Internet zum pers&ouml;nlichen Gebrauch bleibt zul&auml;ssig.<br /><br />Neu ist es aber verboten, Kopiersperren in Dateien, auf CDs oder DVDs zu knacken oder Software zum Umgehen von Kopiersperren zu vertreiben. Das Recht der Urheber, gesch&uuml;tzte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt: Wer Musik oder Filme &uuml;ber Tauschb&ouml;rsen zum Download frei gibt, kann von all diesen Rechtsinhabern belangt werden.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull;  Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Revidiertes Datenschutzgesetz tritt am 1.1.08 in Kraft</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2007-10-01T17:30:51+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-49</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-49</guid><content:encoded><![CDATA[> Wie das Eidgen&ouml;ssische Justiz- und Polizeidepartement mitteilt, hat der Bundesrat hat das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.<br /><br />Die wichtigsten Neuerungen sind:<br /><br />1. Bessere Information<br /><br />Das revidierte DSG verpflichtet private Datenbearbeiter und Bundesorgane, die betroffene Person aktiv zu informieren, wenn sie besonders sch&uuml;tzenswerte Daten (z.B. Daten betreffend Gesundheit oder religi&ouml;se Ansichten) und Pers&ouml;nlichkeitsprofile sammeln oder bearbeiten. Die betroffene Person muss mindestens &uuml;ber die Identit&auml;t des Inhabers der Datensammlung, &uuml;ber den Zweck der Datenbearbeitung und &uuml;ber die allf&auml;lligen Datenempf&auml;nger informiert werden. Bei nicht besonders sch&uuml;tzenswerten Daten muss f&uuml;r die betroffene Person zumindest erkennbar sein, dass Daten &uuml;ber sie beschafft werden.<br /><br />2. Bekanntgabe von Daten ins Ausland: strengere Vorschriften<br /><br />Das Gesetz listet k&uuml;nftig abschliessend auf, unter welchen Voraussetzungen Personendaten in ausl&auml;ndische Staaten bekanntgegeben werden d&uuml;rfen, wenn diese keine Datenschutzgesetzgebung kennen, die einen angemessenen Schutz gew&auml;hrleistet.<br /><br />3. St&auml;rkung der Selbstregulierung<br /><br />Das neue Recht f&ouml;rdert den Einsatz von unabh&auml;ngigen betrieblichen Datenschutzverantwortlichen und von Datenschutzzertifizierungen, indem es Datenbearbeitern, die solche Instrumente verwenden, im Gegenzug gewisse Erleichterungen gew&auml;hrt.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull;  Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Rechtsberatungs-Abos f&#xfc;r KMU</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Angebote</category><dc:date>2007-06-04T14:56:13+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-47</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-47</guid><content:encoded><![CDATA[> F&uuml;r KMUs entspricht es einem Bed&uuml;rfnis,<br /><br /><ul class="square"><li>sich in allen rechtlichen Fragen an einen Anwalt wenden zu k&ouml;nnen,</li><li>f&uuml;r eine qualitativ hochwertige Beratung nicht allzu viel Geld ausgeben zu m&uuml;ssen,</li><li>die anfallenden Kosten im Voraus ungef&auml;hr budgetieren zu k&ouml;nnen.</li></ul><br />Diesen Bed&uuml;rfnissen komme ich gerne entgegen und biete Ihnen meine Dienstleistungen auch im Abonnement an. Wie sieht dies konkret aus?<br /><br />1. Sie bezahlen das Honorar f&uuml;r 12, 24 oder 36 Anwaltsstunden (zuz&uuml;glich Kleinkostenpauschale und MWSt.) im voraus und erhalten 5%, 10% bzw. 15% Rabatt auf dem ordentlichen Honoraransatz.<br /><br />2. Jeden Monat erhalten Sie eine Abrechnung mit den bezogenen Leistungen und dem noch vorhandenen Guthaben.<br /><br />3. Sie k&ouml;nnen das Abo jederzeit k&uuml;ndigen und erhalten umgehend Ihr Guthaben zur&uuml;ck, wobei der Rabatt r&uuml;ckwirkend nur im Umfang der tats&auml;chlich bezogenen Stunden gew&auml;hrt wird (weniger als 12 Stunden: kein Rabatt, weniger als 24 Stunden: 5% Rabatt, weniger als 36 Stunden 10% Rabatt).<br /><br /><img class="imageStyle" alt="Abos" src="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/page0_blog_entry47_1.png" width="327" height="126"/><br /><br />Das 12-er Abo ist ideal f&uuml;r KMU mit 1-2 kleineren telefonischen Anfragen pro Monat und 1-2 mittelgrossen Rechtsf&auml;llen oder einem gr&ouml;sseren Rechtsfall im Jahr.<br /><br />Das 24-er Abo ist ideal f&uuml;r KMU mit mehreren kleineren telefonischen Anfragen und mehreren mittelgrossen bis grossen Rechtsf&auml;llen im Jahr.<br /><br />Das 36-er Abo ist ideal f&uuml;r KMU mit h&auml;ufigen telefonischen Anfragen und mehreren Rechtsf&auml;llen im Jahr.<br /><br />Sie k&ouml;nnen &uuml;ber das Abo alle meine anwaltlichen Dienstleistungen beziehen. Als Wirtschaftsanwalt decke ich alle wichtigen Bereiche des Wirtschaftsrechts ab (die entsprechenden Rechtsgebiete finden Sie <a href="../../de/dienstleistungen/unternehmen/intro.html" rel="external" title="Unternehmungen">hier</a>), mit Ausnahme des Kapitalmarktrechts (an der B&ouml;rse kotierte Unternehmen) und Steuerrechts.<br /><br />Bitte wenden Sie sich an mich, wenn Sie an einem Abo interessiert sind.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Anwaltskanzlei Schwarz: Ihr Partner in Sachen Werbung</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Angebote</category><dc:date>2008-03-04T15:54:21+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-42</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-42</guid><content:encoded><![CDATA[> Das Werberecht ist ein Gebiet, in welchem eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen bestehen. F&uuml;r einen juristischen Laien ist es hier praktisch unm&ouml;glich, die &Uuml;bersicht zu behalten. Ich stehe Ihnen daher gerne zur Seite und pr&uuml;fe Ihre geplanten Werbemassnahmen (Mailings, Plakate, Inserate etc.) im Hinblick auf rechtliche Risiken. Ich berate sowohl KMU, welche ihre Werbemassnahmen selber planen und ausf&uuml;hren, als auch Werbeagenturen.<br /><br />Nachfolgend habe ich Ihnen einige wichtige Problempunkte im Werberecht zusammengestellt. Achtung: Ist ein Punkt nicht aufgef&uuml;hrt, heisst das nicht, dass er rechtlich unbedenklich ist. Diese Liste dient nur zu Ihrer Information. Sie kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen.<br /><br /><strong>Waren und Dienstleistungen, bei welchen Werbebeschr&auml;nkungen bestehen</strong>: Alkohol, Tabak, Heil- und Arzneimittel, Lebensmittel, Gifte, Light-Produkte, Konsumkredite<br /><br /><strong>Waren und Dienstleistungen, bei denen hinsichtlich der Preisbekanntgabe Einschr&auml;nkungen bestehen</strong>: Bankdienstleistungen, Anlagefonds, Konsumkredite, Reiseangebote, Autoleasing, Blumen und Pflanzen, Chemische Reinigung, Coiffeurdienstleistungen, Fernmeldedienste, Mobiltelefone in Verbindung mit Abos, Heimelektronik, Hotellerie und Gastgewerbe, Mehrwertdienste, Taxigewerbe, Waren und Dienstleistungen von Autogaragen<br /><br /><strong>Werbemedien, bei welchen Einschr&auml;nkungen bestehen</strong>: Werbung im Strassenverkehr, Werbung auf Werbefahrten, Haust&uuml;rgesch&auml;fte, Radio- und Fernsehwerbung, Direktmarketing (Mailing, E-Mail, Fax, Telefon), Werbeaktionen auf &ouml;ffentlichem Grund, Leuchtreklamen und Werbung an Geb&auml;uden<br /><br /><strong>M&ouml;gliche Problematische Werbeinhalte</strong>: Abbildung von Banknoten, Abbildung von Briefmarken, Abbildung von Wappen (z.B. Schweizerkreuz), Abbildung von Zeichen Internationaler Organisationen (UNO, Rotes Kreuz, FIFA etc.), Abbildung von Verkehrssignalen (bei Plakatwerbung), Werbung mit Warentests, Werbung mit fremden Marken, Werbung mit der Umweltfreundlichkeit eines Produkts, Abbildung von gesch&uuml;tzten Designs, Doppelte Preisdeklaration CHF / EUR, Werbung mit Empfehlungen Dritter (Dankesschreiben etc.), Tarnung einer Werbeaussage als redaktioneller Inhalt, Verwendung von akademischen Titeln, Diskriminierender Inhalt (Rassismus, Geschlechterdiskriminierung), Darstellung von Gewalt, Verletzung von religi&ouml;sen Gef&uuml;hlen, Betonung von Selbstverst&auml;ndlichkeiten<br /><br /><strong>M&ouml;gliche Verletzung von Pers&ouml;nlichkeitsrechten</strong>: Verwendung von Personenbildern (auch prominenter Personen), ehrverletzende Aussagen<br /><br /><strong>M&ouml;gliche Unlauterkeit</strong>: Herabsetzung von Konkurrenten, anlehnende Werbung, t&auml;uschende Werbung, Lockvogelwerbung, Schaffung einer Verwechslungsgefahr, vergleichende Werbung, Werbung mit Superlativen (Alleinstellungswerbbung), falsche Herkunfts- oder Qualit&auml;tsangaben, aggressive Werbung (z.B. Spam)<br /><br /><strong>M&ouml;glicher Verstoss gegen das Lotteriegesetz</strong>: Preisausschreiben, Lotterien<br /><br /><strong>M&ouml;gliche Verletzung von Urheberrechten</strong>: Ideenklau, Nachahmungen<br /><br /><strong>M&ouml;gliche Verletzung des Marken- und Designschutzes</strong>: Nachahmung von gesch&uuml;tzten Marken, Abbildung gesch&uuml;tzter Designs<br /><br />Die Anwaltskanzlei Schwarz ist Ihr kompetenter Partner im Werbe- und Medienrecht!<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Gr&#xfc;nden Sie Ihre Firma mit der Anwaltskanzlei Schwarz&#x21;</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Angebote</category><dc:date>2008-03-04T15:52:49+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-41</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-41</guid><content:encoded><![CDATA[> Gerne gr&uuml;nde ich f&uuml;r Sie eine <strong>AG</strong> oder eine <strong>GmbH</strong>.<br /><br />Falls das Kapital bar einbezahlt wird, kann ich Ihnen folgende Preise offerieren:<br /><br /><ul class="square"><li>CHF 750 (zzgl. MWSt.) f&uuml;r die Gr&uuml;ndung einer GmbH</li><li>CHF 950 (zzgl. MWSt.) f&uuml;r die Gr&uuml;ndung einer AG</li></ul><br />In diesem Preis sind folgende Leistungen eingeschlossen:<br /><br /><ul class="square"><li>vorl&auml;ufige &Uuml;berpr&uuml;fung, ob der gew&uuml;nschte Firmennamen zul&auml;ssig ist</li><li>Erstellen der Statuten</li><li>Er&ouml;ffnen des Kapitaleinzahlungs-Sperrkontos</li><li>Beschaffung der Wahlannahmeerkl&auml;rung der Revisionsstelle (nicht in jedem Fall notwendig)</li><li>Erstellen der Gr&uuml;ndungsurkunde und Kontaktnahme mit Notariat</li><li>Erstellen der Handelsregisteranmeldung (inkl. Stampa- und Lex-Friedrich-Erkl&auml;rung)</li><li>Erstellen des Anteilbuchs (GmbH) bzw. Aktienbuchs (AG)</li><li>Regelung der Zeichnungsberechtigungen</li></ul><br />Nicht in diesem Preis inbegriffen sind die Kosten des Notars f&uuml;r die &ouml;ffentliche Beurkundung und die Kosten f&uuml;r die Eintragung ins Handelsregister. Diese Kosten sind teilweise abh&auml;ngig vom Grundkapital. Ich werde Sie selbstverst&auml;ndlich &uuml;ber die ungef&auml;hr zu erwartenden Kosten informieren.<br /><br />Falls das Kapital nicht bar eingebracht wird (sondern in Sachanlagen) gelten etwas h&ouml;here Preise. Verlangen Sie eine Offerte!<br /><br />Ausserdem kl&auml;re ich gerne ab, ob Ihre <strong>Einzelfirma</strong> ins Handelsregister eingetragen werden muss und erledige f&uuml;r CHF 300 (zzgl. MWSt.) die Eintragungsformalit&auml;ten.<br /><br />Selbstverst&auml;ndlich organisiere ich f&uuml;r Sie auch die Gr&uuml;ndung einer <strong>Kollektivgesellschaft</strong>, einer <strong>einfachen Gesellschaft</strong> (Joint Venture), eines <strong>Vereins</strong>, einer <strong>Stiftung</strong> oder einer <strong>Zweigniederlassung</strong>. Verlangen Sie eine Offerte!<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Neue Dienstleistung der Anwaltskanzlei Schwarz: Coaching von Verwaltungsr&#xe4;ten</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Angebote</category><dc:date>2007-05-07T15:12:43+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-40</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-40</guid><content:encoded><![CDATA[> Die Zeiten, in welchen ein Verwaltungsrat lediglich Repr&auml;sentationsaufgaben zu erf&uuml;llen hatte, sind vorbei. Die Anforderungen an einen Verwaltungsrat sind gestiegen und die Verantwortlichkeit wurde versch&auml;rft.<br /><br />In einem pers&ouml;nlichen Coaching von 1 bis 1,5 Stunden mache ich angehende oder bereits amtierende Verwaltungsr&auml;te mit ihren Rechten und Pflichten bekannt und auf damit verbundenen Risiken aufmerksam.<br /><br />Aus dem Inhalt:<br /><br /><ul class="square"><li>Nicht delegierbare Aufgaben des Verwaltungsrates</li><li>Rechte jedes Verwaltungsratsmitglieds</li><li>Wie ist eine Generalversammlung vorzubereiten?</li><li>Welche Rechte der Minderheitsaktion&auml;re m&uuml;ssen beachtet werden?</li><li>Die Funktion eines Organisationsreglements</li><li>Wie ist die Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats ausgestaltet?</li><li>Welches sind die Sorgfaltspflichten eines Verwaltungsrats?</li><li>Welches sind die typischen Fallstricke?</li><li>Was ist die Business Judgment Rule?</li><li>Welche Bedeutung hat die D&eacute;charge-Erkl&auml;rung?</li><li>Wie kann die pers&ouml;nliche Haftung eingeschr&auml;nkt oder gar vermieden werden?</li></ul><br />Melden Sie sich unverbindlich bei mir, falls Sie an einem Coaching-Termin interessiert sind!<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Neue gesetzliche Bestimmungen zur Bek&#xe4;mpfung von Spam</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2007-05-07T14:42:48+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-38</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-38</guid><content:encoded><![CDATA[> Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wurde k&uuml;rzlich revidiert und damit die Bestimmungen zum Versand von Massenwerbung &uuml;ber Fernmeldedienste (E-Mail, Fax, Anrufmaschine, SMS oder MMS) zwar nicht verboten, aber doch massiv versch&auml;rft. Grunds&auml;tzlich ist solche Werbung nur noch erlaubt, wenn ihr der Empf&auml;nger zugestimmt hat.<br /><br />Der Massenversand von E-Mails wird also nicht grunds&auml;tzlich verboten. Bei elektronischen Werbesendungen muss aber zuk&uuml;nftig die explizite Einwilligung aller Empf&auml;nger nachgewiesen werden k&ouml;nnen (so genanntes "Opt-in-System"). Einzige Ausnahme: Wenn ein Kunde anl&auml;sslich eines Kaufs dem Verk&auml;ufer seine Adresse angegeben hat, darf ihm der Verk&auml;ufer Werbung f&uuml;r &auml;hnliche Waren senden.<br /><br />Die neue Bestimmung (Art. 3 lit. o UWG) lautet wie folgt:<br /><br />"Unlauter handelt insbesondere, wer Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst und es dabei unterl&auml;sst, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsm&ouml;glichkeit hinzuweisen; wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erh&auml;lt und dabei auf die Ablehnungsm&ouml;glichkeit hinweist, handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung f&uuml;r eigene &auml;hnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet."<br /><br />Bei einer Verletzung dieser Bestimmung k&ouml;nnen empfindliche Bussen drohen.<br /><br />Falls Sie eine Werbekampagne planen oder E-Mail-Newsletter versenden m&ouml;chten, lohnt es sich daher sicher, vorher mit mir Kontakt aufzunehmen. Ich werde Ihre geplanten Werbemassnahmen genau pr&uuml;fen und Ihnen die damit verbundenen Risiken aufzeigen.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Vollst&#xe4;ndige Personenfreiz&#xfc;gigkeit f&#xfc;r Staatsangeh&#xf6;rige der EU-15 und der EFTA</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2007-05-07T14:25:55+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-37</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-37</guid><content:encoded><![CDATA[> Ab dem 1. Juni 2007 kommen Angeh&ouml;rige der 15 alten EU-Mitgliedstaaten, von Malta und Zypern sowie der EFTA-Staaten zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Freiz&uuml;gigkeitsabkommens versuchsweise in den Genuss der vollst&auml;ndigen Personenfreiz&uuml;gigkeit.<br /><br />Das Personenfreiz&uuml;gigkeitsabkommen mit den 15 alten EU-Mitgliedstaaten sowie den EFTA-Staaten war am 1. Juni 2002 in Kraft getreten.<br /><br />In einer ersten Phase hatte die Schweiz Zugangsbeschr&auml;nkungen zum inl&auml;ndischen Arbeitsmarkt sowie H&ouml;chstzahlen f&uuml;r Bewilligungen (Kontingente) aufrechterhalten. Am 1. Juni 2007 tritt nun die Personenfreiz&uuml;gigkeit in eine neue Phase, die das Ende der f&uuml;nfj&auml;hrigen &Uuml;bergangsfrist kennzeichnet: Die Kontingente werden aufgehoben. Durch den Wegfall der Kontingente f&uuml;r die EU-15 L&auml;nder gibt es vorerst f&uuml;r ein Jahr probeweise den freien Personenverkehr.<br /><br />Sollte sich im Verlaufe eines Jahres eine hohe Zuwanderung aus den EU-15 L&auml;ndern ergeben (mehr als 10&nbsp;% &uuml;ber dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre), so w&uuml;rde das Freiz&uuml;gigkeitsabkommen der Schweiz erm&ouml;glichen, ab dem 1. Juni 2008 wieder Kontingente einzuf&uuml;hren (f&uuml;r 2 Jahre). Dies aufgrund einer speziellen Schutzklausel im Freiz&uuml;gigkeitsabkommen.<br /><br />Diese Ausf&uuml;hrungen gelten nicht f&uuml;r folgende im Rahmen der ersten Osterweiterung der EU beigetretenen Staaten: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn. F&uuml;r diese Staaten gilt ein besonderes Freiz&uuml;gigkeitsabkommen.<br /><br />Mit Rum&auml;nien und Bulgarien ist derzeit gar noch kein Abkommen ausgehandelt. Ein solches ist aber vorgesehen.<br /><br />Falls Sie weitere Fragen haben, oder eine Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung ben&ouml;tigen, wenden Sie sich am besten an mich.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Bald mehr Rechtssicherheit f&#xfc;r das Trust-Gesch&#xe4;ft</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2007-04-19T14:26:27+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-34</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-34</guid><content:encoded><![CDATA[> Wie das Bundesamt f&uuml;r Justiz mitteilt, wird das Haager Trust-&Uuml;bereinkommen am 1. Juli 2007 in Kraft treten. Auf den gleichen Zeitpunkt hat der Bundesrat die flankierenden Anpassungen des Bundesgesetzes &uuml;ber das Internationale Privatrecht und des Bundesgesetzes &uuml;ber Schuldbetreibung und Konkurs in Kraft gesetzt.<br /><br />Zwar wird der Trust, eigentlich eine im anglo-amerikanischen Rechtskreis entwickelte Figur, nach dem geltenden schweizerischen Recht bereits weitgehend anerkannt, doch die bestehende Rechtslage ist mit etlichen Unsicherheiten behaftet. Deshalb wird die Anerkennung von Trusts auf eine berechenbarere Grundlage gestellt und f&uuml;r alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit geschaffen. Sowohl die beteiligten Parteien als auch die betroffenen Beh&ouml;rden sind daran interessiert, dass sich m&ouml;glichst sicher bestimmen l&auml;sst, welchen Rechtsbestimmungen ein Trust im Einzelfall untersteht. Es besteht insbesondere auch ein grosses wirtschaftliches Interesse an vermehrter Rechtssicherheit, da eine sichere rechtliche Basis bessere Voraussetzungen f&uuml;r die Einrichtung und Verwaltung von Trusts in der Schweiz schafft und damit die Attraktivit&auml;t des Standorts Schweiz steigert.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Die Anwaltskanzlei Schwarz zieht um</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Kanzlei</category><dc:date>2007-03-26T11:48:35+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-33</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-33</guid><content:encoded><![CDATA[> Am 2. April 2007 habe ich unweit des alten Standorts an der Hegarstrasse 16 in 8032 Z&uuml;rich neue, gr&ouml;ssere B&uuml;ror&auml;umlichkeiten bezogen.<br /><br />Situationspl&auml;ne und Wegbeschreibungen finden Sie im Bereich Kontakt/Kanzlei.<br /><br />Telefon- und Faxnummer sowie meine E-Mail-Adressen bleiben unver&auml;ndert.<br /><br />Ich freue mich, Sie vielleicht schon bald in meinen neuen R&auml;umlichkeiten begr&uuml;ssen zu d&uuml;rfen.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Neues Aktienrecht: Weichen gestellt</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2007-02-28T12:19:56+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-30</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-30</guid><content:encoded><![CDATA[> Wie das Bundesamt f&uuml;r Justiz mitteilt, ist die Revision des Aktienrechts in der Vernehmlassung grunds&auml;tzlich gutgeheissen worden. Einzelne Vorschl&auml;ge wurden aber kontrovers aufgenommen. Der Bundesrat hat das Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, bis Ende Jahr die Botschaft an das Parlament auszuarbeiten.<br /><br />Bessere Corporate Governance - einzelne Punkte bleiben heftig umstritten<br /><br />In der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen wurden namentlich die Vorschl&auml;ge f&uuml;r eine Verbesserung der Corporate Governance. Auf der einen Seite wurden zwar die Neuerungen begr&uuml;sst, die ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Organen der Gesellschaft, eine ausreichende Transparenz der gesellschaftsinternen Vorg&auml;nge und die Sicherung der Stellung der Aktion&auml;re als Eigent&uuml;mer des Unternehmens bezwecken.<br /><br />Auf der anderen Seite stiessen jedoch der Ausbau der Aktion&auml;rsrechte sowie die Neuregelung der institutionellen Stimmrechtsvertretung teilweise auf Widerstand. Umstritten waren ferner die Bestimmungen zur Offenlegung der Verg&uuml;tungen des obersten Managements sowie die j&auml;hrliche Wahl des Verwaltungsrats. Ein weiterer Kritikpunkt betraf die Haftungsbeschr&auml;nkung f&uuml;r die Revisionsstelle.<br /><br />Flexiblere Handhabung des Kapitals unbestritten<br /><br />Auf breite Zustimmung stiessen die Neuerungen im Bereich der Kapitalstrukturen. Insbesondere die Einf&uuml;hrung des so genannten Kapitalbands wurde in der Vernehmlassung allgemein begr&uuml;sst. Das Kapitalband erm&ouml;glicht es den Unternehmen, ihr Aktienkapital innerhalb einer bestimmten Bandbreite in einem vereinfachten Verfahren herauf- und herabzusetzen.<br /><br />Inhaberaktie wird beibehalten<br /><br />Hingegen wurde die geplante Abschaffung der Inhaberaktie scharf kritisiert. Angesichts dieses heftigen Widerstandes entschied der Bundesrat, von der Abschaffung der Inhaberaktie im Rahmen der laufenden Aktienrechtsrevision abzusehen.<br /><br />Einladung zur Generalversammlung per E-Mail in Zukunft m&ouml;glich<br /><br />&Uuml;berwiegend positiv aufgenommen wurden die Vorschl&auml;ge zur Modernisierung der Generalversammlung. Die Verwendung elektronischer Mittel bei der Vorbereitung und Durchf&uuml;hrung der Generalversammlung wurde als wichtiger Beitrag f&uuml;r ein zeitgem&auml;sses schweizerisches Aktienrecht gew&uuml;rdigt. <br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Homepage der Anwaltskanzlei Schwarz im neuen Kleid</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Kanzlei</category><dc:date>2007-01-29T15:07:47+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-29</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-29</guid><content:encoded><![CDATA[> Seit M&auml;rz 2006 ist meine Kanzlei mit dieser Homepage im Internet pr&auml;sent. Seit dann wurde sie von mehr als 9'000 Surfern besucht. F&uuml;r mich Grund genug, die Seite einer grundlegenden Renovation zu unterziehen.<br /><br />Es war mir wiederum ein Anliegen, die Seite m&ouml;glichst benutzerfreundlich und &uuml;bersichtlich zu gestalten.<br /><br />Leider ist die Darstellung der Seite nicht bei allen Browsern gleich. Insbesondere bei Internet Explorer 7 f&uuml;r Windows kann es zu kleinen Darstellungsfehlern kommen. Ich hoffe, diese in naher Zukunft ausmerzen zu k&ouml;nnen.<br /><br />Es freut mich, wenn Ihnen der neue Internet-Auftritt gef&auml;llt und w&uuml;nsche Ihnen viel Vergn&uuml;gen beim Surfen.<br /><br />Nicolas Schwarz<br />]]></content:encoded></item><item><title>Sch&#xfc;tzen Sie ihr Logo&#x21;</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Angebote</category><dc:date>2007-01-19T14:09:59+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-28</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-28</guid><content:encoded><![CDATA[Ein gutes Logo schafft Identit&auml;t, baut Vertrauen auf, grenzt von der Konkurrenz ab und vereinfacht die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihren Kunden. Und weil in ein Logo oft viel Geld und Zeit investiert wird, sollten Sie es vor Missbrauch sch&uuml;tzen, indem Sie es als Marke registrieren lassen.<br /><br />Als Markeninhaber haben Sie das ausschliessliche Recht, Ihr Logo zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen zu gebrauchen und dar&uuml;ber zu verf&uuml;gen (z.B. Lizenzen zu erteilen). Sie k&ouml;nnen Dritten verbieten, ein identisches oder &auml;hnliches Logo f&uuml;r gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.<br /><br />Ich offeriere Ihnen die Markeneintragung zum Pauschalpreis. Die Einzelheiten finden Sie <a href="../../de/1/markenschutz.html" rel="self" title="Schützen Sie Ihr Logo!">hier</a>.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>In Kraft ab 1.7.07: Besserer Schutz vor h&#xe4;uslicher Gewalt</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2007-07-01T15:49:48+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-26</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-26</guid><content:encoded><![CDATA[> Heute trat eine &Auml;nderung des Zivilgesetzbuches in Kraft: Danach werden Opfer von Gewalt, Drohungen und Nachstellungen besser gesch&uuml;tzt.<br /><br />Die wichtigsten Neuerungen sind:<br /><br /><ul class="square"><li>Die Gerichte k&ouml;nnen k&uuml;nftig zum Schutz des Opfers eine gewaltt&auml;tige Person anweisen, die gemeinsame Wohnung zu verlassen und f&uuml;r eine bestimmte Zeit nicht mehr zu betreten. Dies bietet dem Opfer h&auml;uslicher Gewalt eine Alternative zur Flucht aus der eigenen Wohnung.</li><li>Die Gerichte k&ouml;nnen einer gewaltt&auml;tigen Person verbieten, die unmittelbare Umgebung der Wohnung zu betreten oder sich dem Opfer zu n&auml;hern und mit ihm Kontakt aufzunehmen. Diese weiteren Schutzmassnahmen vor Drohungen und Nachstellungen (sog. Stalking) sind m&ouml;glich unabh&auml;ngig davon, ob zwischen dem Opfer und der verletzenden Person eine Beziehung besteht oder je bestanden hat.</li><li>Die Kantone m&uuml;ssen eine Stelle bezeichnen, die im Krisenfall die sofortige Ausweisung der Gewalt aus&uuml;benden Person aus der Wohnung verf&uuml;gen kann.</li></ul><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Transparenz bei Kaderl&#xf6;hnen: Neue Bestimmung ab 1.1.07</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2006-12-15T09:55:26+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-23</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-23</guid><content:encoded><![CDATA[> B&ouml;rsenkotierte Gesellschaften m&uuml;ssen in Zukunft ihre Verg&uuml;tungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gesch&auml;ftsleitung offen legen. Die entsprechenden neuen Bestimmungen des Obligationenrechts treten am 1. Januar 2007 in Kraft.<br /><br />Nach den neuen Bestimmungen m&uuml;ssen Gesellschaften, deren Aktien an einer B&ouml;rse gehandelt werden, im Anhang zur Bilanz die Gesamtsumme der Verg&uuml;tungen angeben, die sie den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Gesch&auml;ftsleitung ausgerichtet haben. Zudem m&uuml;ssen die an die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates geleisteten Beitr&auml;ge und die h&ouml;chste auf ein Mitglied der Gesch&auml;ftsleitung entfallende Verg&uuml;tung aufgef&uuml;hrt werden.<br /><br />Ferner m&uuml;ssen allf&auml;llige Darlehen an die leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter offen gelegt werden. Ausserdem sind auch die Beteiligungen anzugeben, welche die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gesch&auml;ftsleitung an der Gesellschaft halten.<br /><br />Das bisher geltende Aktienrecht enthielt keine Vorschriften &uuml;ber die Pflicht zur Offenlegung der Verg&uuml;tungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gesch&auml;ftsleitung. Die neuen Bestimmungen schaffen mehr Transparenz, womit insbesondere die Aktion&auml;re eine bessere Einsicht in die Gesellschaft erhalten und ihre Funktionen besser wahrnehmen k&ouml;nnen.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Neues Parterschaftsgesetz tritt am 1.1.07 in Kraft</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2006-12-15T09:53:43+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-22</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-22</guid><content:encoded><![CDATA[> Am 5. Juni 2005 stimmten die Stimmberechtigten dem eidgen&ouml;ssischen Partnerschaftsgesetz zu. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.<br /><br />Die wichtigsten Bestimmungen in K&uuml;rze:<br /><br />Zwei Personen gleichen Geschlechts k&ouml;nnen ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt am Wohnsitz einer der beiden Parteien eintragen lassen. Der Personenstand lautet: &bdquo;in eingetragener Partnerschaft&ldquo;. Die Partner verbinden sich damit zu einer Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Sie schulden einander Beistand, sind verpflichtet, aufeinander R&uuml;cksicht zu nehmen und sorgen gemeinsam nach ihren Kr&auml;ften f&uuml;r den gemeinsamen Unterhalt.<br /><br />Voraussetzungen f&uuml;r die Eintragung: Beide Partner m&uuml;ssen das 18. Altersjahr zur&uuml;ckgelegt haben und urteilsf&auml;hig sein. Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Halbgeschwister k&ouml;nnen keine eingetragene Partnerschaft eingehen. Beide Partner m&uuml;ssen zudem nachweisen, dass sie nicht schon in eingetragener Partnerschaft leben oder verheiratet sind.<br /><br />Die Eintragung der Partnerschaft hat &uuml;brigens keine Auswirkung auf den gesetzlichen Namen oder das B&uuml;rgerrecht. F&uuml;r das Aufenthaltsrecht und das Schweizer B&uuml;rgerrecht gelten demgegen&uuml;ber die gleichen Anforderungen wie f&uuml;r Ehepaare. Die erleichterte Einb&uuml;rgerung ist f&uuml;r eingetragene Paare allerdings nicht m&ouml;glich.<br /><br />Im Erbrecht, dem Sozialversicherungsrecht, der beruflichen Vorsorge sowie im Steuerrecht haben eingetragene Paare dieselben Rechte und Pflichte wie Ehepaare. Eingetragene Paare k&ouml;nnen jedoch keine Kinder adoptieren.<br /><br />F&uuml;r die laufenden Bed&uuml;rfnisse vertritt jeder Partner w&auml;hrend des Zusammenlebens die Gemeinschaft. Dabei verpflichtet sich jeder Partner pers&ouml;nlich und, soweit die Handlungen nicht f&uuml;r Dritte erkennbar &uuml;ber die Vertetungsbefugnis hinausgehen, solidarisch auch den anderen Partner.<br /><br />Die Partner m&uuml;ssen sich gegenseitig auf Verlangen &uuml;ber ihr Einkommen, Verm&ouml;gen und Schulden Auskunft geben. Wird nichts anderes vereinbart, so verf&uuml;gt jeder Partner aber &uuml;ber das eigene Verm&ouml;gen und jeder Partner haftet f&uuml;r eigene Schulden mit dem eigenen Verm&ouml;gen. In einem Verm&ouml;gensvertrag k&ouml;nnen die Partner jedoch vereinbaren, dass das Verm&ouml;gen bei der Aufl&ouml;sung der Partnerschaft gem&auml;ss den Bestimmungen &uuml;ber die Errungenschaftsbeteiligung geteilt wird. Die Anwaltskanzlei Schwarz ist Ihnen gerne behilflich, wenn Sie einen solchen Verm&ouml;gensvertrag abschliessen m&ouml;chten.<br /><br />Eine besondere Regelung besteht bei Wohnungen: Ein Partner kann nur mit der ausdr&uuml;cklichen Zustimmung des andern einen Mietvertrag k&uuml;ndigen oder die gemeinsam bewohnte Wohnung verkaufen.<br /><br />Will ein Paar die Partnerschaft einvernehmlich aufl&ouml;sen, so kann es dies beim Gericht beantragen. Eine Aufl&ouml;sung auf einseitige Klage ist unter gewissen Umst&auml;nden m&ouml;glich. Auch in diesem Punkt ber&auml;t und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Schwarz gerne. Mit der Aufl&ouml;sung der eingetragenen Partnerschaft entf&auml;llt das gesetzliche Erbrecht zwischen den Partnern. Aus Testamenten, die vor Rechtsh&auml;ngigkeit des Aufl&ouml;sungsverfahrens errichtet worden sind, k&ouml;nnen keine Anspr&uuml;che mehr erhoben werden.<br /><br />Aufhebung der kantonalrechtlichen Partnerschaft <br /><br />Am 22. September 2002 stimmten die Stimmberechtigten des Kantons Z&uuml;rich dem kantonalen Gesetz &uuml;ber die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare zu. &Auml;hnlich wie ab 1. Januar 2007 auf Bundesebene konnten seit Juli 2003 gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft im Kanton Z&uuml;rich beim Zivilstandsamt registrieren lassen und bewirkten damit, dass sie kantonalrechtlich den Eheleuten gleichgestellt waren. Das kantonale Gesetz soll nun aufgehoben werden. Der Regierungsrat hat k&uuml;rzlich entschieden, dass im Kanton Z&uuml;rich registrierte Paare bis Ende 2008 Zeit haben, um ihre Partnerschaft nach Bundesrecht eintragen zu lassen. Dies bedeutet, dass nach kantonalem Recht registrierte Partnerschaften nicht automatisch als bundesrechtliche Partnerschaften anerkannt werden.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Entlastung f&#xfc;r KMU in Sicht</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2006-12-12T12:30:44+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-21</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-21</guid><content:encoded><![CDATA[> Gem&auml;ss einer Umfrage des Staatssekretariats f&uuml;r Wirtschaft (seco) setzen Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) im Durchschnitt 41,3 Stunden pro Jahr und Mitarbeiter ein, um beh&ouml;rdlichen Pflichten nachzukommen. 40% der KMU empfinden die administrative Last als eher bis &auml;usserst m&uuml;hsam; 60% als eher nicht m&uuml;hsam.<br /><br />Der Bundesrat will sich nun f&uuml;r die Vereinfachung des unternehmerischen Alltags einsetzen. K&uuml;rzlich hat er die Botschaft zum Bundesgesetz &uuml;ber die Aufhebung und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren an das Parlament verabschiedet. Diese sieht vor, dass insgesamt nicht weniger als 75 Bewilligungsverfahren aufgehoben oder vereinfacht werden. Angestrebt wird ferner eine administrative Entlastung von KMU und Beh&ouml;rden. Schliesslich sollen E-Government-Prozesse gef&ouml;rdert werden wie beispielsweise das Einholen von Bewilligungen &uuml;ber E-Mail. Wann diese Massnahmen im Parlament beraten und in Kraft treten werden, kann noch nicht gesagt werden.<br /><br />Weitere Massnahmen zur Entlastung von KMU sind jedoch bereits beschlossen und werden in K&uuml;rze eingef&uuml;hrt:<br /><br /><ul class="square"><li>Ab 2007 werden Unternehmen in der Lage sein, ihre Lohndaten mittels per Mausklick an alle empfangenden Beh&ouml;rden zu versenden (AHV, SUVA, Kantone, BFS usw.).<br /></li><li>Bei den Bestimmungen zur Arbeitssicherheit f&uuml;hrt das Inkrafttreten der revidierten ASA-Richtlinie ab Anfang 2007 zu einer Reduktion der administrativen Aufgaben (Dokumentationspflichten) f&uuml;r KMU. <br /></li><li>Ein EDV-Server, welcher das Auffinden amtlicher Formulare vereinfacht, wird 2007 in Betrieb genommen werden.</li></ul><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull;  Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Mehr Rechte f&#xfc;r Flugpassagiere</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2006-11-21T14:14:53+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-20</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-20</guid><content:encoded><![CDATA[> Wie das Bundesamt f&uuml;r Zivilluftfahrt (BAZL) mitteilt, treten am 1. Dezember treten neue, sch&auml;rfere Rechte f&uuml;r Flugpasagiere in Kraft.<br /><br />Diese Rechte stehen Passagieren bei Abfl&uuml;gen ab der Schweiz bereits heute zu, wenn sie eine EU-Fluggesellschaft benutzen. Neu ist jedoch, dass die Regeln auch f&uuml;r s&auml;mtliche Fl&uuml;ge mit Schweizer Linien- und Chartergesellschaften sowie bei allen Starts von s&auml;mtlichen Fluggesellschaften von einem Schweizer Flughafen gelten.<br /><br />Im einzelnen handelt es sich um folgende Rechte:<br /><br /><ul class="square"><li>Anspruch auf Entsch&auml;digungen, wenn ein Flug &uuml;berbucht ist. Je nach Flugdistanz liegt diese Entsch&auml;digung zwischen 250 Euro und 600 Euro. Falls sich die Reise wegen der &Uuml;berbuchung nur um zwei bis vier Stunden verz&ouml;gert, kann die Entsch&auml;digung auf die H&auml;lfte reduziert werden. Zudem muss die Fluggesellschaft entweder einen andern Transport zum gew&uuml;nschten Ziel anbieten oder den Preis f&uuml;r das Flugticket zur&uuml;ckerstatten. </li><li><br />Wird ein Flug abgesagt, so muss die Fluggesellschaft entweder den Preis f&uuml;r das Ticket zur&uuml;ckerstatten oder eine andere Transportart zum Ziel anbieten, und zus&auml;tzlich f&uuml;r Mahlzeiten, Getr&auml;nke, und gegebenenfalls f&uuml;r eine Hotelunterkunft besorgt sein. </li><li><br />Erh&auml;lt ein Abflug eine grosse Versp&auml;tung &ndash; je nach Distanz zwischen zwei und vier Stunden &ndash;, so muss die Fluggesellschaft f&uuml;r Mahlzeiten, Getr&auml;nke sowie gegebenenfalls f&uuml;r eine Hotelunterkunft aufkommen. Bei Versp&auml;tungen von &uuml;ber 5 Stunden muss die Airline auch die R&uuml;ckerstattung des Tickets anbieten.</li></ul><br />Flugg&auml;ste, welche von ihren Rechten Gebrauch machen wollen, wenden sich zuerst an die Fluggesellschaft. L&auml;sst sich keine Einigung erzielen, so haben die Luftverkehrsbeh&ouml;rden der EU-L&auml;nder und auch die Schweiz eine Beschwerdestelle eingerichtet, die bei Streitf&auml;llen vermittelt. In der Schweiz befindet sich diese Stelle beim Bundesamt f&uuml;r Zivilluftfahrt.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull;  Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Arbeitsrecht: Die Anwaltskanzlei Schwarz ist immer am Ball&#x21;</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2006-09-13T10:14:11+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-18</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-18</guid><content:encoded><![CDATA[<span style="font:12px Verdana, serif; color:#FF0000;">></span><span style="font:12px Verdana, serif; color:#666666;"> </span>Als Spezialist im Arbeitsrecht bilde ich mich st&auml;ndig weiter, um immer auf dem neusten Stand von Lehre und Rechtsprechung zu sein. Eine wertvolle Hilfe ist dabei die Entscheidsammlung, die das Arbeitsgericht Z&uuml;rich jedes Jahr herausgibt. K&uuml;rzlich ist die Entscheidsammlung f&uuml;r das Jahr 2005 erschienen, welche eine F&uuml;lle von interessanten F&auml;llen enth&auml;lt und etwa Fragen wie die Folgenden beantwortet:<br /><br /><ul class="square"><li>Zwei Arbeitsvertr&auml;ge beim gleichen Arbeitgeber: K&ouml;nnen &Uuml;berstunden verlangt werden?</li><li>Ist eine r&uuml;ckwirkende Lohnreduktion zul&auml;ssig?</li><li>Widerspr&uuml;chliches Arztzeugnis: Gibt es trotzdem Lohn?</li><li>30-T&auml;gige Karenzfrist bei der Krankentaggeldversicherung: Gibt es trotzdem schon vorher Lohn?</li><li>Sind Bussen Spesen, die der Arbeitgeber bezahlen muss?</li><li>Wem geh&ouml;ren die Bewerbungsunterlagen?</li><li>Darf eine Arbeitsverhinderung im Arbeitszeugnis erw&auml;hnt werden?</li><li>Gutes Zwischenzeugnis und schlechtes Schlusszeugnis: zul&auml;ssig?</li><li>Ferienkompensation w&auml;hrend der Freistellungszeit?</li><li>Missbr&auml;uchliche K&uuml;ndigung wegen Rauchallergie?</li><li>Fristlose Entlassung des Arbeitnehmers bei falschen Angaben &uuml;ber die Gesundheit bei der Bewerbung?</li><li>F&auml;llt das Konkurrenzverbot bei Lohneinbussen weg?</li><li>Recht auf Einsicht in die Personalakten?</li></ul><br />Die Anwaltskanzlei Schwarz ist Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull;  Zeltweg 40 &bull;  8032 Z&uuml;rich &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a><br /><br /><img class="imageStyle" alt="Entscheidsammlung" src="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/page0_blog_entry18_1.jpg" width="170" height="240"/><br />]]></content:encoded></item><item><title>Versch&#xe4;rfte Bestimmungen zur Bek&#xe4;mpfung von Schwarzarbeit ab 1.1.08</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2007-11-29T18:44:27+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-17</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2007#unique-entry-id-17</guid><content:encoded><![CDATA[> Am 1. Januar 2008 wird das Bundesgesetz &uuml;ber die Bek&auml;mpfung der Schwarzarbeit in Kraft treten. Das neue Gesetz bringt administrative Erleichterungen. Zudem kann die Schwarzarbeit mit versch&auml;rften Sanktionen wirksamer bek&auml;mpft werden.<br /><br />Administrative Erleichterungen: Erleichterungen gibt es bei den Sozialversicherungen und bei der Quellensteuer durch die Einf&uuml;hrung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens f&uuml;r gewisse T&auml;tigkeiten.<br /><br />Sch&auml;rfere Sanktionen: Schwarzarbeit kann heute schon bestraft werden. Mit dem neuen Gesetz werden aber auch neue, f&uuml;r Unternehmen zum Teil sehr empfindliche, Sanktionsm&ouml;glichkeiten eingef&uuml;hrt, z.B. der Ausschluss des betroffenen Unternehmens vom &ouml;ffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen) und die K&uuml;rzung von allf&auml;lligen &ouml;ffentlichen Finanzhilfen.<br /><br />Unternehmen tun darum gut daran, die Besch&auml;ftigungsvorschriften genau einzuhalten.<br /><br />Die Anwaltskanzlei Schwarz ist Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a><br />]]></content:encoded></item><item><title>Bestechung neu auch unter Privaten strafbar</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2006-08-02T14:27:37+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-15</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-15</guid><content:encoded><![CDATA[> Das schweizerische Strafgesetzbuch stellt schon seit geraumer Zeit die Bestechung von Amtspersonen unter Strafe und zwar sowohl die aktive Bestechung (eine Amtsperson wird bestochen) als auch die passive Bestechung (eine Amtsperson l&auml;sst sich bestechen). Diese Bestimmungen im Strafgesetzbuch sind im Jahr 1999 versch&auml;rft worden.<br /><br />Am 1. Juli 2006 ist nun eine &Auml;nderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft getreten, welche neu auch die aktive und passive Bestechung von Privatpersonen unter Strafe stellt.<br /><br />Damit handelt neu unlauter, <br /><br /><ul class="square"><li>wer beispielsweise einem Arbeitnehmer oder Gesellschafter einer Firma Schmiergelder anbietet oder verspricht, damit dieser eine bestimmte Handlung vornimmt (zum Beispiel die Vergabe eines Auftrags) = aktive Bestechung,</li><li></li><li>wer beispielsweise als Arbeitnehmer oder Gesellschafter einer Firma Schmiergelder fordert, damit er eine bestimmte Handlung vornimmt = passive Bestechung.</li></ul><br />Nicht unlauter sind die &uuml;blichen Geschenke und Vorteile, wie etwa Werbegeschenke und Einladungen zu Essen oder speziellen Veranstaltungen.<br /><br />Unlautere Handlungen k&ouml;nnen mit Gef&auml;ngnis oder Busse bis zu CHF 100'000 bestraft werden. Unter bestimmten Umst&auml;nden kann sogar auch die Arbeitgeberfirma eines Arbeitnehmers, der Schmiergeldzahlungen verlangt oder erh&auml;lt, mit einer empfindlichen Busse von bis zu CHF 5 Mio. (!) bestraft werden, selbst wenn die Gesch&auml;ftsleitung nichts davon gewusst hat.<br /><br />Rechtsanwalt Nicolas Schwarz ist daher Unternehmen gerne dabei behilflich, solche Situationen durch geeignete Vorkehren zu vermeiden und damit das Risiko zu minimieren, f&uuml;r strafbare Handlungen von Angestellten bestraft zu werden.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull;  Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Brosch&#xfc;re der Anwaltskanzlei Schwarz</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Publikationen</category><dc:date>2006-07-18T12:12:13+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-14</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-14</guid><content:encoded><![CDATA[> Die Brosch&uuml;re der Anwaltskanzlei Schwarz liegt nun sowohl in elektronischer als auch in gedruckter Form vor. Sie bietet einen schnellen &Uuml;berblick &uuml;ber meine Person, meine T&auml;tigkeitsgebiete und meine Arbeitsgrunds&auml;tze. Ausserdem informiert die Brosch&uuml;re &uuml;ber das Anwaltshonorar und den Standort der Anwaltskanzlei Schwarz.<br /><br />Sie k&ouml;nnen die Brosch&uuml;re <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/assets/brosch_aks.pdf" rel="external">als pdf-Datei herunterladen</a> (Dateigr&ouml;sse 5,5 MB) oder eine <a href="../../de/kontakt/kontakt/formular.php" rel="external">gedruckte Brosch&uuml;re bestellen</a>.<br /><br />Zum &Ouml;ffnen der heruntergeladenen Brosch&uuml;re ben&ouml;tigen Sie das kostenlos erh&auml;ltliche Programm Acrobat Reader von Adobe. | <a href="http://www.adobe.com/de/downloads/" rel="external">Adobe Download Page (externer Link)</a><br />]]></content:encoded></item><item><title>Sommerferienzeit - Gerichtsferienzeit</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2010-07-02T09:06:00+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-13</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/page0.html#unique-entry-id-13</guid><content:encoded><![CDATA[> Jedes Jahr vom 10. Juli bis zum 20. August sind im Kanton Z&uuml;rich Gerichtsferien. Dies bedeutet aber nicht, dass die Gerichte w&auml;hrend dieser Zeit geschlossen sind. W&auml;hrend der Gerichtsferien stehen vielmehr Fristen still, und es finden nur in dringenden F&auml;llen Verhandlungen statt. Die Gerichte nutzen diese Zeit, um &auml;ltere h&auml;ngige F&auml;lle voranzutreiben und abzuarbeiten.<br /><br />Ab 2011 gelten jedoch andere Gerichtsferien, da am 1. Januar 2011 die neue eidgen&ouml;ssische Zivilprozessordnung in Kraft treten wird. Dieses Jahr bestimmen sich die Gerichtsferien somit zum letzten Mal nach kantonalem Recht.<br /><br />In gewissen Verfahren stehen die Fristen allerdings nicht still (zum Beispiel bei vorsorglichen Massnahmen, im summarischen und im einfachen und raschen Verfahren). Das Gericht muss die Parteien aber informieren, falls eine Frist w&auml;hrend der Gerichtsferien l&auml;uft.<br /><br />Nicht mit den Gerichtsferien zu verwechseln sind die Betreibungsferien. Diese sind wesentlich k&uuml;rzer als die Gerichtsferien: Sie dauern im Sommer jeweils vom 15. bis zum 31. Juli. W&auml;hrend der Betreibungsferien d&uuml;rfen keine Betreibungshandlungen vorgenommen werden. Doch auch hier bestehen wiederum Ausnahmen (zum Beispiel im Arrestverfahren). Betreibungshandlungen sind etwa die Zustellung eines Zahlungsbefehls und eine Pf&auml;ndung.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull;  Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Wichtiger neuer Bundesgerichtsentscheid zur Verm&#xf6;gensverwaltung</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2006-06-21T08:56:49+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-11</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-11</guid><content:encoded><![CDATA[> Vor Bundesgericht machte ein Anleger geltend, sein Verm&ouml;gensverwalter sei zur Herausgabe der von ihm eingenommenen Retrozessionen verpflichtet.<br /><br />Von Retrozessionen spricht man, wenn eine Bank dem Verm&ouml;gensverwalter einen Anteil einer vereinnahmten Kommission weitergibt. Retrozessionen werden dem Verm&ouml;gensverwalter ausgerichtet, weil er bestimmte Verwaltungshandlungen (Transaktionen) vornimmt oder veranlasst. Durch (zu) h&auml;ufige Transaktionen kann ein Verm&ouml;gensverwalter somit ein nennenswertes Zusatzeinkommen erzielen &ndash; falls er die Retrozessionen nicht an den Anleger abliefern muss. Und ob er das muss, war die Frage, die das Bundesgericht zu beantworten hatte.<br /><br />Das Bundesgericht h&auml;lt in seinem Entscheid zun&auml;chst fest, dass auf den Verm&ouml;gensverwaltungsvertrag die auftragsrechtlichen Regeln Anwendung finden. Nach Artikel 400 Absatz 1 Obligationenrecht sei der beauftragte Verm&ouml;gensverwalter verpflichtet, auf Verlangen jederzeit &uuml;ber seine Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung Rechenschaft abzulegen und alles, was ihm infolge derselben aus irgendeinem Grund zugekommen ist, herauszugeben. Diese Ablieferungspflicht betreffe nicht nur diejenigen Verm&ouml;genswerte, die der Verm&ouml;gensverwalter direkt vom Anleger zur Erf&uuml;llung des Auftrags erhalte, sondern auch indirekte Vorteile, die dem Verm&ouml;gensverwalter infolge der Auftragsausf&uuml;hrung von Dritten (zum Beispiel von Banken) zukommen. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Zuwendung nach dem Willen der Bank ausschliesslich dem beauftragten Verm&ouml;gensverwalter zugute kommen soll oder nicht.<br /><br />Nachdem das Bundesgericht somit grunds&auml;tzlich entschieden hat, dass der Verm&ouml;gensverwalter eingenommene Retrozessionen an den Anleger herauszugeben hat, pr&uuml;ft es, ob der Anleger auf die Ablieferung g&uuml;ltig verzichten kann. Es kommt zum Schluss, dass eine Vereinbarung, wonach der Anleger auf die Ablieferung bestimmter, auch k&uuml;nftig anfallender Retrozessionen verzichtet, grunds&auml;tzlich zul&auml;ssig ist. Das Bundesgericht verlangt aber, dass der Anleger vom Verm&ouml;gensverwalter &uuml;ber zu erwartende Retrozessionen vollst&auml;ndig und wahrheitsgetreu informiert worden ist, und dass sein Wille, auf deren Ablieferung zu verzichten, aus der Vereinbarung klar hervorgehen muss.<br /><br />Im zu entscheidenden Fall befand das Bundesgericht, dass der Anleger keine hinreichend genaue Kenntnis &uuml;ber die tats&auml;chlich anfallenden Retrozessionen hatte. Die Klage des Anlegers auf Herausgabe der vereinnahmten Retrozessionen wurde daher gesch&uuml;tzt.<br /><br />Falls Sie einen externen Verm&ouml;gensverwalter mit der Verwaltung Ihres Verm&ouml;gens betraut haben, lohnt es sich, den entsprechenden Verwaltungsvertrag genau zu analysieren und gegebenenfalls den Verm&ouml;gensverwalter zur Herausgabe der Retrozessionen anzuhalten, die er f&uuml;r sich behalten hat. Die Anwaltskanzlei Schwarz ist Ihr kompetenter Partner bei der Analyse des Verm&ouml;gensverwaltungsvertrags einerseits und bei der Geltendmachung allf&auml;lliger Anspr&uuml;che gegen den Verm&ouml;gensverwalter anderseits.<br /><br />Beachten Sie jedoch, dass der dargestellte Bundesgerichtsentscheid nur diejenigen F&auml;lle betrifft, bei welchen ein externer, von der Bank unabh&auml;ngiger Verm&ouml;gensverwalter t&auml;tig ist. Wird das Verm&ouml;gen direkt von einer Bank verwaltet, kommen die oben dargestellten Grunds&auml;tze nicht zur Anwendung.<br /><br />Der Entscheid beantwortet auch nicht die Frage, ob der Anleger, dessen Verm&ouml;gen von einem unabh&auml;ngigen Verm&ouml;gensverwalter verwaltet wird, die Retrozessionen direkt von der Bank zur&uuml;ckverlangen kann mit dem Argument, sie habe dem Verm&ouml;gensverwalter die Retrozessionen nicht auszahlen d&uuml;rfen, ohne sich zu vergewissern, ob der Anleger darauf verzichtet hat. Diese Frage wurde bis anhin noch nicht gerichtlich entschieden. Es gibt aber Autoren, welche eine Solidarhaftung der Bank annehmen, so dass sich der Anleger auch direkt an die Bank wenden k&ouml;nnte.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull;  Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Neue &#xd6;ffnungszeiten</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Kanzlei</category><dc:date>2006-06-21T08:50:06+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-10</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-10</guid><content:encoded><![CDATA[> Seit Anfang Juni 2006 haben wir klientenfreundlichere &Ouml;ffnungszeiten: Unser Telefon ist neu Montag bis Freitag durchgehend von 8.00 Uhr bis mindestens 17.30 Uhr bedient.<br />]]></content:encoded></item><item><title>Keine rein m&#xfc;ndlichen Arbeitsvertr&#xe4;ge mehr zul&#xe4;ssig</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2006-05-30T15:46:04+02:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-7</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2006#unique-entry-id-7</guid><content:encoded><![CDATA[> Per 1. April 2006 wurde ein neuer Artikel 330b ins Obligationenrecht aufgenommen, der den Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte Elemente des Einzelarbeitsvertrags schriftlich festzuhalten und die Niederschrift dem Arbeitnehmer auszuh&auml;ndigen. Schriftlich festgehalten werden m&uuml;ssen etwa die Funktion des Arbeitnehmers, der Lohn und allf&auml;llige Lohnzuschl&auml;ge sowie die w&ouml;chentliche Arbeitszeit.<br /><br />Damit ist die Zeit vorbei, in welcher Arbeitsvertr&auml;ge auch auf rein m&uuml;ndlichen Abmachungen beruhen konnten, welche nicht schriftlich festgehalten wurden.<br /><br />Zweck der neuen gesetzlichen Regelung ist es, Missbr&auml;uche bei den Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Ausdehnung des Personenfreiz&uuml;gigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten zu bek&auml;mpfen.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull;  Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Neues Revisionsrecht seit 1.1.08&#x21;</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2008-03-04T15:54:29+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-5</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2008#unique-entry-id-5</guid><content:encoded><![CDATA[> Am 1. Januar 2008 ist das neue Revisionsrecht in Kraft getreten. Die neue Regelung gilt grunds&auml;tzlich f&uuml;r alle Unternehmensformen (AG, GmbH, Genossenschaft, Stiftung, Verein). Die Anforderungen werden jedoch nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens differenziert. <br /><br />Als Unternehmer tun Sie gut daran, sich bereits jetzt &uuml;ber die einschneidenden Neuerungen zu informieren. Gerne pr&auml;sentiere ich Ihnen die wichtigsten Neuerungen und lote den Handlungsbedarf f&uuml;r Ihr Unternehmen aus:<br /><br /><ul class="square"><li>Besteht die M&ouml;glichkeit eines "opting-out", d.h. einer Befreiung von der Revisionspflicht?</li><li>Erf&uuml;llt die bisherige Revisionsstelle den gesteigerten Anforderungen des neuen Rechts?</li><li>Ergibt sich Handlungsbedarf betreffend der versch&auml;rften Unabh&auml;ngigkeit der Revisionsstelle?</li><li>F&uuml;r wirtschaftlich bedeutende Unternehmen fordert das neue Recht ein dokumentiertes internes Kontrollsystem sowie eine Risikobeurteilung des Verwaltungsrates. Bestehen diesbez&uuml;glich Handlungspflichten Ihres Unternehmens?</li></ul><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull;  Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item><item><title>Revidiertes Stiftungsrecht tritt in Kraft</title><dc:creator>Anwaltskanzlei Schwarz</dc:creator><category>Recht</category><dc:date>2005-12-21T21:55:38+01:00</dc:date><link>http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2005#unique-entry-id-3</link><guid isPermaLink="true">http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch/de/page0/files/2005#unique-entry-id-3</guid><content:encoded><![CDATA[> Am 1. Januar 2006 treten die ge&auml;nderten Bestimmungen &uuml;ber die Stiftungen im Zivilgesetzbuch in Kraft. Die wichtigsten Neuerung in K&uuml;rze sind:<br /><br /><ul class="square"><li>Rechnungslegung (Revisionsstellenobligatorium und Buchf&uuml;hrungspflicht),</li><li>Massnahmen bei &Uuml;berschuldung und Zahlungsunf&auml;higkeit,</li><li>M&ouml;glichkeit eines Zweck&auml;nderungsvorbehalts bei der Gr&uuml;ndung neuer Stiftungen,</li><li>steuerliche Abzugsf&auml;higkeit von Spenden und</li><li>die M&ouml;glichkeit der Stiftungserrichtung durch Erbvertrag.</li></ul><br />Gerne erl&auml;utere ich Ihnen die einzelnen Neuerungen im Detail und berate Sie im Hinblick auf die Errichtung einer Stiftung.<br /><br />Anwaltskanzlei Schwarz &bull; Tel. 044 200 6070 &bull;  <a href="http://www.anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">www.anwaltskanzlei-schwarz.ch</a> &bull; <a href="mailto:info@anwaltskanzlei-schwarz.ch" rel="self">E-Mail</a>]]></content:encoded></item></channel>
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