Revidiertes Stiftungsrecht tritt in Kraft
21/Dez/2005 | Kategorie Recht
> Am 1. Januar 2006 treten die
geänderten Bestimmungen über die Stiftungen im Zivilgesetzbuch in
Kraft. Die wichtigsten Neuerung in Kürze sind:
Gerne erläutere ich Ihnen die einzelnen Neuerungen im Detail und berate Sie im Hinblick auf die Errichtung einer Stiftung.
Anwaltskanzlei Schwarz • Tel. 044 200 6070 • www.anwaltskanzlei-schwarz.ch • E-Mail
- Rechnungslegung (Revisionsstellenobligatorium und Buchführungspflicht),
- Massnahmen bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit,
- Möglichkeit eines Zweckänderungsvorbehalts bei der Gründung neuer Stiftungen,
- steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und
- die Möglichkeit der Stiftungserrichtung durch Erbvertrag.
Gerne erläutere ich Ihnen die einzelnen Neuerungen im Detail und berate Sie im Hinblick auf die Errichtung einer Stiftung.
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