Anwaltskanzlei Schwarz

RA Nicolas Schwarz, LL.M.

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Revidiertes Stiftungsrecht tritt in Kraft

> Am 1. Januar 2006 treten die geänderten Bestimmungen über die Stiftungen im Zivilgesetzbuch in Kraft. Die wichtigsten Neuerung in Kürze sind:

  • Rechnungslegung (Revisionsstellenobligatorium und Buchführungspflicht),
  • Massnahmen bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit,
  • Möglichkeit eines Zweckänderungsvorbehalts bei der Gründung neuer Stiftungen,
  • steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und
  • die Möglichkeit der Stiftungserrichtung durch Erbvertrag.

Gerne erläutere ich Ihnen die einzelnen Neuerungen im Detail und berate Sie im Hinblick auf die Errichtung einer Stiftung.

Anwaltskanzlei Schwarz • Tel. 044 200 6070 • www.anwaltskanzlei-schwarz.chE-Mail