Anwaltskanzlei
Schwarz – aktuelle Angebote für Unternehmen
Bitte klicken Sie auf einen Titel, um mehr Informationen zu erhalten.
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Rechtsberatungs-Abos für KMU
> Für KMUs entspricht es einem Bedürfnis,
Diesen Bedürfnissen komme ich gerne entgegen und biete Ihnen meine Dienstleistungen auch im Abonnement an. Wie sieht dies konkret aus?
1. Sie bezahlen das Honorar für 12, 24 oder 36 Anwaltsstunden (zuzüglich Kleinkostenpauschale und MWSt.) im voraus und erhalten 5%, 10% bzw. 15% Rabatt auf dem ordentlichen Honoraransatz.
2. Jeden Monat erhalten Sie eine Abrechnung mit den bezogenen Leistungen und dem noch vorhandenen Guthaben.
3. Sie können das Abo jederzeit kündigen und erhalten umgehend Ihr Guthaben zurück, wobei der Rabatt rückwirkend nur im Umfang der tatsächlich bezogenen Stunden gewährt wird (weniger als 12 Stunden: kein Rabatt, weniger als 24 Stunden: 5% Rabatt, weniger als 36 Stunden 10% Rabatt).

Das 12-er Abo ist ideal für KMU mit 1-2 kleineren telefonischen Anfragen pro Monat und 1-2 mittelgrossen Rechtsfällen oder einem grösseren Rechtsfall im Jahr.
Das 24-er Abo ist ideal für KMU mit mehreren kleineren telefonischen Anfragen und mehreren mittelgrossen bis grossen Rechtsfällen im Jahr.
Das 36-er Abo ist ideal für KMU mit häufigen telefonischen Anfragen und mehreren Rechtsfällen im Jahr.
Sie können über das Abo alle meine anwaltlichen Dienstleistungen beziehen. Als Wirtschaftsanwalt decke ich alle wichtigen Bereiche des Wirtschaftsrechts ab (die entsprechenden Rechtsgebiete finden Sie hier), mit Ausnahme des Kapitalmarktrechts (an der Börse kotierte Unternehmen) und Steuerrechts.
Bitte wenden Sie sich an mich, wenn Sie an einem Abo interessiert sind.
- sich in allen rechtlichen Fragen an einen Anwalt wenden zu können,
- für eine qualitativ hochwertige Beratung nicht allzu viel Geld ausgeben zu müssen,
- die anfallenden Kosten im Voraus ungefähr budgetieren zu können.
Diesen Bedürfnissen komme ich gerne entgegen und biete Ihnen meine Dienstleistungen auch im Abonnement an. Wie sieht dies konkret aus?
1. Sie bezahlen das Honorar für 12, 24 oder 36 Anwaltsstunden (zuzüglich Kleinkostenpauschale und MWSt.) im voraus und erhalten 5%, 10% bzw. 15% Rabatt auf dem ordentlichen Honoraransatz.
2. Jeden Monat erhalten Sie eine Abrechnung mit den bezogenen Leistungen und dem noch vorhandenen Guthaben.
3. Sie können das Abo jederzeit kündigen und erhalten umgehend Ihr Guthaben zurück, wobei der Rabatt rückwirkend nur im Umfang der tatsächlich bezogenen Stunden gewährt wird (weniger als 12 Stunden: kein Rabatt, weniger als 24 Stunden: 5% Rabatt, weniger als 36 Stunden 10% Rabatt).

Das 12-er Abo ist ideal für KMU mit 1-2 kleineren telefonischen Anfragen pro Monat und 1-2 mittelgrossen Rechtsfällen oder einem grösseren Rechtsfall im Jahr.
Das 24-er Abo ist ideal für KMU mit mehreren kleineren telefonischen Anfragen und mehreren mittelgrossen bis grossen Rechtsfällen im Jahr.
Das 36-er Abo ist ideal für KMU mit häufigen telefonischen Anfragen und mehreren Rechtsfällen im Jahr.
Sie können über das Abo alle meine anwaltlichen Dienstleistungen beziehen. Als Wirtschaftsanwalt decke ich alle wichtigen Bereiche des Wirtschaftsrechts ab (die entsprechenden Rechtsgebiete finden Sie hier), mit Ausnahme des Kapitalmarktrechts (an der Börse kotierte Unternehmen) und Steuerrechts.
Bitte wenden Sie sich an mich, wenn Sie an einem Abo interessiert sind.
Rechtliche Überprüfung Ihrer Werbemassnahmen
> Das Werberecht ist ein Gebiet, in welchem eine Vielzahl
gesetzlicher Regelungen bestehen. Für einen juristischen Laien ist
es hier praktisch unmöglich, die Übersicht zu behalten. Ich stehe
Ihnen daher gerne zur Seite und prüfe Ihre geplanten
Werbemassnahmen (Mailings, Plakate, Inserate etc.) im Hinblick auf
rechtliche Risiken. Ich berate sowohl KMU, welche ihre
Werbemassnahmen selber planen und ausführen, als auch
Werbeagenturen.
Nachfolgend habe ich Ihnen einige wichtige Problempunkte im Werberecht zusammengestellt. Achtung: Ist ein Punkt nicht aufgeführt, heisst das nicht, dass er rechtlich unbedenklich ist. Diese Liste dient nur zu Ihrer Information. Sie kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen.
Waren und Dienstleistungen, bei welchen Werbebeschränkungen bestehen: Alkohol, Tabak, Heil- und Arzneimittel, Lebensmittel, Gifte, Light-Produkte, Konsumkredite
Waren und Dienstleistungen, bei denen hinsichtlich der Preisbekanntgabe Einschränkungen bestehen: Bankdienstleistungen, Anlagefonds, Konsumkredite, Reiseangebote, Autoleasing, Blumen und Pflanzen, Chemische Reinigung, Coiffeurdienstleistungen, Fernmeldedienste, Mobiltelefone in Verbindung mit Abos, Heimelektronik, Hotellerie und Gastgewerbe, Mehrwertdienste, Taxigewerbe, Waren und Dienstleistungen von Autogaragen
Werbemedien, bei welchen Einschränkungen bestehen: Werbung im Strassenverkehr, Werbung auf Werbefahrten, Haustürgeschäfte, Radio- und Fernsehwerbung, Direktmarketing (Mailing, E-Mail, Fax, Telefon), Werbeaktionen auf öffentlichem Grund, Leuchtreklamen und Werbung an Gebäuden
Mögliche Problematische Werbeinhalte: Abbildung von Banknoten, Abbildung von Briefmarken, Abbildung von Wappen (z.B. Schweizerkreuz), Abbildung von Zeichen Internationaler Organisationen (UNO, Rotes Kreuz, FIFA etc.), Abbildung von Verkehrssignalen (bei Plakatwerbung), Werbung mit Warentests, Werbung mit fremden Marken, Werbung mit der Umweltfreundlichkeit eines Produkts, Abbildung von geschützten Designs, Doppelte Preisdeklaration CHF / EUR, Werbung mit Empfehlungen Dritter (Dankesschreiben etc.), Tarnung einer Werbeaussage als redaktioneller Inhalt, Verwendung von akademischen Titeln, Diskriminierender Inhalt (Rassismus, Geschlechterdiskriminierung), Darstellung von Gewalt, Verletzung von religiösen Gefühlen, Betonung von Selbstverständlichkeiten
Mögliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten: Verwendung von Personenbildern (auch prominenter Personen), ehrverletzende Aussagen
Mögliche Unlauterkeit: Herabsetzung von Konkurrenten, anlehnende Werbung, täuschende Werbung, Lockvogelwerbung, Schaffung einer Verwechslungsgefahr, vergleichende Werbung, Werbung mit Superlativen (Alleinstellungswerbbung), falsche Herkunfts- oder Qualitätsangaben, aggressive Werbung (z.B. Spam)
Möglicher Verstoss gegen das Lotteriegesetz: Preisausschreiben, Lotterien
Mögliche Verletzung von Urheberrechten: Ideenklau, Nachahmungen
Mögliche Verletzung des Marken- und Designschutzes: Nachahmung von geschützten Marken, Abbildung geschützter Designs
Die Anwaltskanzlei Schwarz ist Ihr kompetenter Partner im Werbe- und Medienrecht!
Nachfolgend habe ich Ihnen einige wichtige Problempunkte im Werberecht zusammengestellt. Achtung: Ist ein Punkt nicht aufgeführt, heisst das nicht, dass er rechtlich unbedenklich ist. Diese Liste dient nur zu Ihrer Information. Sie kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen.
Waren und Dienstleistungen, bei welchen Werbebeschränkungen bestehen: Alkohol, Tabak, Heil- und Arzneimittel, Lebensmittel, Gifte, Light-Produkte, Konsumkredite
Waren und Dienstleistungen, bei denen hinsichtlich der Preisbekanntgabe Einschränkungen bestehen: Bankdienstleistungen, Anlagefonds, Konsumkredite, Reiseangebote, Autoleasing, Blumen und Pflanzen, Chemische Reinigung, Coiffeurdienstleistungen, Fernmeldedienste, Mobiltelefone in Verbindung mit Abos, Heimelektronik, Hotellerie und Gastgewerbe, Mehrwertdienste, Taxigewerbe, Waren und Dienstleistungen von Autogaragen
Werbemedien, bei welchen Einschränkungen bestehen: Werbung im Strassenverkehr, Werbung auf Werbefahrten, Haustürgeschäfte, Radio- und Fernsehwerbung, Direktmarketing (Mailing, E-Mail, Fax, Telefon), Werbeaktionen auf öffentlichem Grund, Leuchtreklamen und Werbung an Gebäuden
Mögliche Problematische Werbeinhalte: Abbildung von Banknoten, Abbildung von Briefmarken, Abbildung von Wappen (z.B. Schweizerkreuz), Abbildung von Zeichen Internationaler Organisationen (UNO, Rotes Kreuz, FIFA etc.), Abbildung von Verkehrssignalen (bei Plakatwerbung), Werbung mit Warentests, Werbung mit fremden Marken, Werbung mit der Umweltfreundlichkeit eines Produkts, Abbildung von geschützten Designs, Doppelte Preisdeklaration CHF / EUR, Werbung mit Empfehlungen Dritter (Dankesschreiben etc.), Tarnung einer Werbeaussage als redaktioneller Inhalt, Verwendung von akademischen Titeln, Diskriminierender Inhalt (Rassismus, Geschlechterdiskriminierung), Darstellung von Gewalt, Verletzung von religiösen Gefühlen, Betonung von Selbstverständlichkeiten
Mögliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten: Verwendung von Personenbildern (auch prominenter Personen), ehrverletzende Aussagen
Mögliche Unlauterkeit: Herabsetzung von Konkurrenten, anlehnende Werbung, täuschende Werbung, Lockvogelwerbung, Schaffung einer Verwechslungsgefahr, vergleichende Werbung, Werbung mit Superlativen (Alleinstellungswerbbung), falsche Herkunfts- oder Qualitätsangaben, aggressive Werbung (z.B. Spam)
Möglicher Verstoss gegen das Lotteriegesetz: Preisausschreiben, Lotterien
Mögliche Verletzung von Urheberrechten: Ideenklau, Nachahmungen
Mögliche Verletzung des Marken- und Designschutzes: Nachahmung von geschützten Marken, Abbildung geschützter Designs
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Gründung einer neuen Firma zu Pauschalpreisen
> Gerne gründe ich für Sie eine AG oder eine
GmbH.
Falls das Kapital bar einbezahlt wird, kann ich Ihnen folgende Preise offerieren:
In diesem Preis sind folgende Leistungen eingeschlossen:
Nicht in diesem Preis inbegriffen sind die Kosten des Notars für die öffentliche Beurkundung und die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister. Diese Kosten sind teilweise abhängig vom Grundkapital. Ich werde Sie selbstverständlich über die ungefähr zu erwartenden Kosten informieren.
Falls das Kapital nicht bar eingebracht wird (sondern in Sachanlagen), gelten etwas höhere Preise. Verlangen Sie eine Offerte!
Ausserdem kläre ich gerne ab, ob Ihre Einzelfirma ins Handelsregister eingetragen werden muss und erledige für CHF 250 (zzgl. MWSt.) die Eintragungsformalitäten.
Selbstverständlich organisiere ich für Sie auch die Gründung einer Kollektivgesellschaft, einer einfachen Gesellschaft (Joint Venture), eines Vereins, einer Stiftung oder einer Zweigniederlassung. Verlangen Sie eine Offerte!
Falls das Kapital bar einbezahlt wird, kann ich Ihnen folgende Preise offerieren:
- CHF 750 (zzgl. MWSt.) für die Gründung einer GmbH
- CHF 950 (zzgl. MWSt.) für die Gründung einer AG
In diesem Preis sind folgende Leistungen eingeschlossen:
- vorläufige Überprüfung, ob der gewünschte Firmennamen zulässig ist
- Erstellen der Statuten
- Eröffnen des Kapitaleinzahlungs-Sperrkontos
- Beschaffung der Wahlannahmeerklärung der Revisionsstelle (nicht in jedem Fall notwendig)
- Erstellen der Gründungsurkunde und Kontaktnahme mit Notariat
- Erstellen der Handelsregisteranmeldung (inkl. Stampa- und Lex-Friedrich-Erklärung)
- Erstellen des Anteilbuchs (GmbH) bzw. Aktienbuchs (AG)
- Regelung der Zeichnungsberechtigungen
Nicht in diesem Preis inbegriffen sind die Kosten des Notars für die öffentliche Beurkundung und die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister. Diese Kosten sind teilweise abhängig vom Grundkapital. Ich werde Sie selbstverständlich über die ungefähr zu erwartenden Kosten informieren.
Falls das Kapital nicht bar eingebracht wird (sondern in Sachanlagen), gelten etwas höhere Preise. Verlangen Sie eine Offerte!
Ausserdem kläre ich gerne ab, ob Ihre Einzelfirma ins Handelsregister eingetragen werden muss und erledige für CHF 250 (zzgl. MWSt.) die Eintragungsformalitäten.
Selbstverständlich organisiere ich für Sie auch die Gründung einer Kollektivgesellschaft, einer einfachen Gesellschaft (Joint Venture), eines Vereins, einer Stiftung oder einer Zweigniederlassung. Verlangen Sie eine Offerte!
Coaching von Verwaltungsräten
> Die Zeiten, in welchen ein Verwaltungsrat lediglich
Repräsentationsaufgaben zu erfüllen hatte, sind vorbei. Die
Anforderungen an einen Verwaltungsrat sind gestiegen und die
Verantwortlichkeit wurde verschärft.
In einem persönlichen Coaching von 1 bis 1,5 Stunden mache ich angehende oder bereits amtierende Verwaltungsräte mit ihren Rechten und Pflichten bekannt und auf damit verbundenen Risiken aufmerksam.
Aus dem Inhalt:
Melden Sie sich unverbindlich bei mir, falls Sie an einem Coaching-Termin interessiert sind!
In einem persönlichen Coaching von 1 bis 1,5 Stunden mache ich angehende oder bereits amtierende Verwaltungsräte mit ihren Rechten und Pflichten bekannt und auf damit verbundenen Risiken aufmerksam.
Aus dem Inhalt:
- Nicht delegierbare Aufgaben des Verwaltungsrates
- Rechte jedes Verwaltungsratsmitglieds
- Wie ist eine Generalversammlung vorzubereiten?
- Welche Rechte der Minderheitsaktionäre müssen beachtet werden?
- Die Funktion eines Organisationsreglements
- Wie ist die Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats ausgestaltet?
- Welches sind die Sorgfaltspflichten eines Verwaltungsrats?
- Welches sind die typischen Fallstricke?
- Was ist die Business Judgment Rule?
- Welche Bedeutung hat die Décharge-Erklärung?
- Wie kann die persönliche Haftung eingeschränkt oder gar vermieden werden?
Melden Sie sich unverbindlich bei mir, falls Sie an einem Coaching-Termin interessiert sind!

