Anwaltskanzlei Schwarz

RA Nicolas Schwarz, LL.M.

Gemeinsames Ausarbeiten einer Scheidungskonvention


> Bei einer Scheidung nimmt sich im Normalfall jeder Ehegatte einen Anwalt oder eine Anwältin. Das Verfahren st dann oft auf Konfrontation ausgerichtet.

Eine Alternative dazu besteht darin, dass sich die scheidungswilligen Ehegatten gemeinsam von mir einen Vorschlag für eine Scheidungskonvention ausarbeiten lassen. Ich habe diese Variante nun einige Male mit Erfolg durchgeführt und kann sie allen Eheleuten empfehlen, die sich zwar scheiden lassen wollen, die aber noch gut miteinander auskommen uns sich mit Anstand und Fairness trennen möchten.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Das Verfahren ist weniger auf Konfrontation ausgerichtet, und es dauert wesentlich kürzer und ist günstiger. Vor allem wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, werden die Ehegatten auch nach der Scheidung regelmässig miteinander zu tun haben. Eine gemeinsam erarbeitete Scheidungskonvention erleichtert diesen Umgang erheblich. Natürlich ist es auch für die Kinder einfacher, wenn Sie sehen, dass die Trennung ihrer Eltern ohne grossen Streit abläuft.


Wie sieht das Verfahren konkret aus?

1. Ich schicke Ihnen einen Fragebogen und eine Liste mit Dokumenten, die Sie mir zur Verfügung stellen sollten. Sie füllen den Fragebogen aus und senden ihn zusammen mit den gewünschten Dokumenten an mich zurück.

2. Allenfalls komme ich mit Fragen auf Sie zurück, oder wir treffen uns bereits zu einer ersten gemeinsamen Sitzung. Vorher gebe ich Ihnen noch eine Kostenschätzung ab. Die Kosten hängen von der Komplexität des Falles ab. Bei einfachen, übersichtlichen Verhältnissen fallen Anwaltskosten von weniger als CHF 1’000.00 an.

3. Gestützt auf Ihre Angaben und die mir zur Verfügung gestellten Dokumente erstelle ich einen Vorschlag für eine Scheidungskonvention. Dabei halte ich mich an gerichtlich anerkannte Berechnungsmethoden. Der Vorschlag basiert also auf Grundsätzen, die im Streitfall auch von einem urteilenden Gericht beachtet würden.

Ich berücksichtige beispielsweise folgende Punkte:

  • Einkommen und Vermögen der Ehegatten
  • die Aufgabenteilung während der Ehe
  • die Dauer der Ehe
  • die Lebensstellung während der Ehe
  • das Alter und die Gesundheit der Ehegatten
  • der Umfang und die Dauer der von den Ehegatten noch zu leistenden Betreuung allfälliger Kinder
  • die berufliche Ausbildung und die Erwerbsaussichten der Ehegatten sowie der mutmassliche Aufwand für eine allfällige berufliche (Wieder-)Eingliederung
  • Rentenleistungen, mit denen in Zukunft gerechnet werden kann

4. Wir treffen uns zu einer gemeinsamen Sitzung, an welcher ich Ihnen den Vorschlag erläutere und Sie dazu Stellung nehmen können.

5. Sie haben genügend Zeit, um sich genau zu überlegen, ob Sie dem Vorschlag zustimmen möchten. Eventuell holen Sie sich eine Zweitmeinung ein. Je nachdem kann nun eine weitere Sitzung stattfinden, an welcher der Vorschlag diskutiert und gegebenenfalls abgeändert wird.

6. Im Idealfall kommt in der Folge eine Scheidungskonvention zustande, und ich sende diese zusammen mit weiteren Unterlagen an das zuständige Gericht.

Falls keine Konvention zustande kommt, muss das Gericht entscheiden. Sie haben aber dafür die Gewissheit, dass Sie versucht haben, sich einvernehmlich zu einigen. Viel Zeit haben Sie dabei nicht verloren. Bitte beachten Sie, dass ich Sie im Streitfall nicht vor Gericht vertreten könnte, da ich ja vorher beide Ehegatten beraten habe und einen Interessenkonflikt hätte, würde ich nun plötzlich nur einen Ehegatten vertreten.

7. Das Gericht lädt Sie zu einer Befragung ein. Es hört Sie getrennt und zusammen an und überzeugt sich so davon, dass das Scheidungsbegehren und die Scheidungskonvention auf freiem Willen und reiflicher Überlegung beruhen und voraussichtlich genehmigt werden kann. An dieser Befragung nehme ich nicht teil.