Anwaltskanzlei Schwarz

RA Nicolas Schwarz, LL.M.

Anwaltskanzlei Schwarz – Informationen zum Honorar



Die schlanke und kostenbewusste Struktur der Anwaltskanzlei Schwarz ermöglicht es mir, Ihnen trotz meiner mehrjährigen Berufserfahrung sehr konkurrenzfähige Preise zu offerieren.

Honorarvereinbarung

> Anlässlich des ersten Gesprächs mit Ihnen treffen wir eine individuelle schriftliche Honorarvereinbarung.

pdficon_small Beispiel einer Honorarvereinbarung mit der Anwaltskanzlei Schwarz (basierend auf einer Empfehlung des Zürcher Anwaltsverbandes)

Honorar nach Zeitaufwand

> In der Regel stelle ich meine Leistungen nach dem Zeitaufwand in Rechnung. Der Stundenansatz ist abhängig vom Streitwert und der Schwierigkeit Ihres Falles. Er liegt zwischen Fr. 250 und Fr. 330. Selbstverständlich kann ein Kostendach vereinbart werden.

Pauschalhonorar

> Für einzelne Arbeiten (Gründung von Gesellschaften, Eintragung von Marken, Entwerfen von Verträgen und Urkunden) kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Dies erleichtert Ihnen die Budgetierung.

Kostenvorschuss

> Es ist üblich, dass Sie einen Teil des Honorars zu Beginn meiner Tätigkeit vorschiessen. Grund dafür ist nicht etwa ein Misstrauen gegenüber Ihnen, sondern schlicht die Tatsache, dass Honorarforderungen von Anwälten aufgrund des Anwaltsgeheimnisses nur unter erschwerten Bedingungen durchsetzbar sind.

Sekretariatsarbeiten

> Sekretariatsarbeiten sind im Honorar inbegriffen.

Zuschläge

> Das Honorar unterliegt der Mehrwertsteuer von 7,6%. Dienstleistungen für Klienten im Ausland sind von der Mehrwertsteuer gesetzlich befreit.

> Ausserdem wird Ihnen eine Pauschale von 3% des Honorars für Kleinspesen (Porti, Telefon- und Faxgebühren, Kopien, Reisespesen innerhalb der Stadt Zürich) in Rechnung gestellt.

> Nicht in den Pauschalspesen inbegriffen sind Spesen für Reisen ausserhalb der Stadt Zürich (Basis 1. Klasse, Halbtaxabo), Spesen für Kurierdienste und Rechnungen von Dritten (z.B. für Handelsregister- oder Betreibungsregisterauszüge, Beurkundungen und Beglaubigungen, Übersetzungen etc.).

Rabatte

> Für Folgemandate und Weiterempfehlungen an Dritte, die mir in der Folge ein Mandat erteilen, erhalten Sie Gutschriften. Fragen Sie mich!

Rechnungen

> In den Abrechnungen sind sämtliche von mir erbrachten Leistungen im Detail ersichtlich. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit bei mir über die aufgelaufenen Kosten erkundigen oder eine Zwischenabrechnung verlangen.

Sie erhalten in der Regel monatlich oder gemäss Vereinbarung eine Abrechnung. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 30 Tage. Sie können die Rechnung per Bank-/Postüberweisung bezahlen.

Sie können Rechnungen oder Kostenvorschüsse auch einfach und bequem mit Ihrer Kreditkarte bezahlen. Akzeptiert werden Kreditkarten der Herausgeber Visa, MasterCard und American Express.
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Neben Ihrer Kreditkarte benötigen Sie eine E-Mail-Adresse und einen Computer mit Internet-Zugang. Die Bezahlung erfolgt über das Portal von Paypal, dem führenden online-Bezahlsystem. Bitte informieren Sie mich, wenn Sie mit Kreditkarte bezahlen möchten.

Rückerstattung des Honorars

> Falls Ihre Klage vom Gericht geschützt wird, muss Ihnen die Gegenseite in der Regel zumindest ein Teil des Anwaltshonorars zurückerstatten.

Rechtsschutzversicherung

> Sind Sie bei einer Rechtsschutzversicherung versichert, prüfe ich zuerst, ob Ihr Fall durch die Versicherung gedeckt wird und verlange gegebenenfalls eine Kostengutsprache.