Schützen Sie Ihr
Logo!
Ein Angebot der Anwaltskanzlei Schwarz:
Eintragung Ihres Logos als Marke ins Eidgenössische Markenregister mit einer Schutzdauer von 10 Jahren für CHF 925.00
(exkl. MWSt, inkl. amtliche Gebühren und Anwaltskosten)
Der Schutz kostet Sie also nur CHF 92.50 pro Jahr (exkl. MWSt).
Das Logo kann nur aus einer Grafik bestehen (Bildmarke) oder eine Grafik mit Text kombinieren (gemischte Wort-/Bildmarke). Selbstverständlich ist es auch möglich, nur eine Wortmarke (reiner Text) einzutragen.
Es geht ganz einfach in 2 Schritten:
1. Sie füllen das online-Formular aus.
Den Link zum online-Formular finden Sie am Ende dieses Texts. Falls Sie Ihr Logo als elektronische Datei zur Verfügung haben, können Sie es elektronisch übermitteln (Formate .tiff, .jpeg, .eps oder .pdf). Andernfalls können Sie es mir zusammen mit der Vollmacht (vgl. Schritt 2) per Post zusenden.
Nachdem Sie das online-Formular abgeschickt haben, erhalten Sie eine Anwaltsvollmacht und eine Rechnung.
2. Sie bezahlen die Rechnung und senden die Anwaltsvollmacht unterschrieben zurück.
Sie können die Rechnung mit Bank- oder Postüberweisung oder online mit Ihrer Kreditkarte bezahlen. Sie erhalten alle notwendigen Angaben dazu per E-Mail, nachdem sie das online-Formular ausgefüllt haben.



Die Anwaltsvollmacht können Sie mir per Briefpost, Fax oder E-Mail zurücksenden.
So geht es dann weiter: Sobald Sie die Rechnung bezahlt und die Anwaltsvollmacht zurückgeschickt haben, melde ich Ihr Logo zur Eintragung ins schweizerische Markenregister an. Wenige Tage später erhalten Sie die offizielle Hinterlegungsbescheinigung des eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE). Das IGE prüft in der Folge, ob Ihr Logo als Marke eingetragen werden kann. Dies kann 3-5 Monate dauern. Nach Bewilligung der Markeneintragung durch das IGE sende ich Ihnen die Eintragungsurkunde.
Der Schutz Ihres Logos beginnt bereits mit der Anmeldung (Einreichung des Hinterlegungsgesuchs) und nicht etwa erst mit dem Datum der Eintragung in das Markenregister (dies natürlich unter der Voraussetzung, dass das Hinterlegungsgesuch auch bewilligt wird).
Hier geht's zum online-Formular
Fragen und Antworten / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ein Angebot der Anwaltskanzlei Schwarz:
Eintragung Ihres Logos als Marke ins Eidgenössische Markenregister mit einer Schutzdauer von 10 Jahren für CHF 925.00
(exkl. MWSt, inkl. amtliche Gebühren und Anwaltskosten)
Der Schutz kostet Sie also nur CHF 92.50 pro Jahr (exkl. MWSt).
Das Logo kann nur aus einer Grafik bestehen (Bildmarke) oder eine Grafik mit Text kombinieren (gemischte Wort-/Bildmarke). Selbstverständlich ist es auch möglich, nur eine Wortmarke (reiner Text) einzutragen.
Es geht ganz einfach in 2 Schritten:
1. Sie füllen das online-Formular aus.
Den Link zum online-Formular finden Sie am Ende dieses Texts. Falls Sie Ihr Logo als elektronische Datei zur Verfügung haben, können Sie es elektronisch übermitteln (Formate .tiff, .jpeg, .eps oder .pdf). Andernfalls können Sie es mir zusammen mit der Vollmacht (vgl. Schritt 2) per Post zusenden.
Nachdem Sie das online-Formular abgeschickt haben, erhalten Sie eine Anwaltsvollmacht und eine Rechnung.
2. Sie bezahlen die Rechnung und senden die Anwaltsvollmacht unterschrieben zurück.
Sie können die Rechnung mit Bank- oder Postüberweisung oder online mit Ihrer Kreditkarte bezahlen. Sie erhalten alle notwendigen Angaben dazu per E-Mail, nachdem sie das online-Formular ausgefüllt haben.
Die Anwaltsvollmacht können Sie mir per Briefpost, Fax oder E-Mail zurücksenden.
So geht es dann weiter: Sobald Sie die Rechnung bezahlt und die Anwaltsvollmacht zurückgeschickt haben, melde ich Ihr Logo zur Eintragung ins schweizerische Markenregister an. Wenige Tage später erhalten Sie die offizielle Hinterlegungsbescheinigung des eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE). Das IGE prüft in der Folge, ob Ihr Logo als Marke eingetragen werden kann. Dies kann 3-5 Monate dauern. Nach Bewilligung der Markeneintragung durch das IGE sende ich Ihnen die Eintragungsurkunde.
Der Schutz Ihres Logos beginnt bereits mit der Anmeldung (Einreichung des Hinterlegungsgesuchs) und nicht etwa erst mit dem Datum der Eintragung in das Markenregister (dies natürlich unter der Voraussetzung, dass das Hinterlegungsgesuch auch bewilligt wird).
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Fragen und Antworten / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Warum soll ich mein Logo als Marke
schützen lassen?
Als Markeninhaber haben Sie das alleinige Recht, Ihr Logo zur Kennzeichnung Ihrer Unternehmung oder von Waren und Dienstleistungen zu gebrauchen und darüber zu verfügen (z.B. Lizenzen zu erteilen, zu verpfänden oder zu verkaufen).
Mit Ihrem Logo werben Sie für Ihre Produkte und Dienstleistungen und grenzen sich auf dem Markt von Ihren Konkurrenten ab. Ihrem Logo sollte niemand durch Nachahmung zu Nahe kommen: Wer sein Logo zuerst als Marke hinterlegt, ist rechtlich am längeren Hebel. Kommt Ihnen nämlich ein Konkurrent zuvor, kann er Ihre Geschäftstätigkeit massiv einschränken oder gar verunmöglichen.
Weil Sie in Ihr Logo wahrscheinlich viel Geld und Zeit investiert haben, sollten Sie es vor Missbrauch schützen, indem Sie es als Marke registrieren lassen.
Ist mein Logo nicht bereits durch den Eintrag im Handelsregister geschützt?
Nein. Ein Eintrag im Handelsregister schützt nur den Namen Ihres Unternehmens (die Firma) und nicht die grafische Gestaltung des Logos.
Mit dem Handelsregistereintrag allein kann man also nicht verhindern, dass ein Dritter Ihr Logo als Trittbrettfahrer für die Bezeichnung von ähnlichen Waren und Dienstleistungen verwendet.
Der örtliche Schutzbereich einer Firma ist je nach Unternehmensform limitiert. Markenschutz gilt dagegen grundsätzlich für die gesamte Schweiz.
Welche Leistungen sind im Pauschalpreis enthalten?
▪ Summarische Prüfung, ob Ihr Logo überhaupt eintragungsfähig ist.
▪ Provisorische summarische Prüfung, ob bereits ein ähnliches Logo existiert (gilt nur für Logos, die Text enthalten).
> Falls diese beiden summarischen Prüfungen ergeben, dass Ihr Logo nicht eingetragen werden kann, erhalten Sie keine Rechnung, d.h. Sie müssen nichts bezahlen.
▪ Erledigung aller Formalitäten der Markeneintragung (Eintragungsgesuch etc.).
▪ Erledigung von allfälligen Beanstandungen des Instituts für Geistiges Eigentum.
▪ Auslagen für Fotokopien, Porto, Telefonate, Fax usw.
▪ Gebühren für die Eintragung im Eidgenössischen Markenregister in maximal drei Waren- oder Dienstleistungsklassen für den Schutz während 10 Jahren. Die 10-jährige Schutzdauer kann beliebig oft verlängert werden (nicht im Pauschalpreis inbegriffen).
Welche Leistungen sind nicht im Pauschalpreis enthalten?
▪ Anmeldung zur Verlängerung der Eintragung nach 10 Jahren und Überwachung dieser Frist.
▪ Eintragung in ausländische oder internationale Markenregister (verlangen Sie eine Offerte, falls Sie Ihr Logo in mehreren Ländern schützen möchten).
▪ Vertiefte rechtliche Abklärungen (z.B. Prüfen der Zulässigkeit des Logos nach Lebensmittel-, Heilmittel- oder Betäubungsmittelgesetzgebung).
▪ Markenrecherchen im Ausland.
▪ Die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten, falls ein Dritter Anspruch auf Ihr Logo erhebt.
▪ Gebühren für Waren- und Dienstleistungsklassen, die zusätzlich beansprucht werden (ab der 4. Klasse CHF 100 pro weitere Klasse).
Als Markeninhaber haben Sie das alleinige Recht, Ihr Logo zur Kennzeichnung Ihrer Unternehmung oder von Waren und Dienstleistungen zu gebrauchen und darüber zu verfügen (z.B. Lizenzen zu erteilen, zu verpfänden oder zu verkaufen).
Mit Ihrem Logo werben Sie für Ihre Produkte und Dienstleistungen und grenzen sich auf dem Markt von Ihren Konkurrenten ab. Ihrem Logo sollte niemand durch Nachahmung zu Nahe kommen: Wer sein Logo zuerst als Marke hinterlegt, ist rechtlich am längeren Hebel. Kommt Ihnen nämlich ein Konkurrent zuvor, kann er Ihre Geschäftstätigkeit massiv einschränken oder gar verunmöglichen.
Weil Sie in Ihr Logo wahrscheinlich viel Geld und Zeit investiert haben, sollten Sie es vor Missbrauch schützen, indem Sie es als Marke registrieren lassen.
Ist mein Logo nicht bereits durch den Eintrag im Handelsregister geschützt?
Nein. Ein Eintrag im Handelsregister schützt nur den Namen Ihres Unternehmens (die Firma) und nicht die grafische Gestaltung des Logos.
Mit dem Handelsregistereintrag allein kann man also nicht verhindern, dass ein Dritter Ihr Logo als Trittbrettfahrer für die Bezeichnung von ähnlichen Waren und Dienstleistungen verwendet.
Der örtliche Schutzbereich einer Firma ist je nach Unternehmensform limitiert. Markenschutz gilt dagegen grundsätzlich für die gesamte Schweiz.
Welche Leistungen sind im Pauschalpreis enthalten?
▪ Summarische Prüfung, ob Ihr Logo überhaupt eintragungsfähig ist.
▪ Provisorische summarische Prüfung, ob bereits ein ähnliches Logo existiert (gilt nur für Logos, die Text enthalten).
> Falls diese beiden summarischen Prüfungen ergeben, dass Ihr Logo nicht eingetragen werden kann, erhalten Sie keine Rechnung, d.h. Sie müssen nichts bezahlen.
▪ Erledigung aller Formalitäten der Markeneintragung (Eintragungsgesuch etc.).
▪ Erledigung von allfälligen Beanstandungen des Instituts für Geistiges Eigentum.
▪ Auslagen für Fotokopien, Porto, Telefonate, Fax usw.
▪ Gebühren für die Eintragung im Eidgenössischen Markenregister in maximal drei Waren- oder Dienstleistungsklassen für den Schutz während 10 Jahren. Die 10-jährige Schutzdauer kann beliebig oft verlängert werden (nicht im Pauschalpreis inbegriffen).
Welche Leistungen sind nicht im Pauschalpreis enthalten?
▪ Anmeldung zur Verlängerung der Eintragung nach 10 Jahren und Überwachung dieser Frist.
▪ Eintragung in ausländische oder internationale Markenregister (verlangen Sie eine Offerte, falls Sie Ihr Logo in mehreren Ländern schützen möchten).
▪ Vertiefte rechtliche Abklärungen (z.B. Prüfen der Zulässigkeit des Logos nach Lebensmittel-, Heilmittel- oder Betäubungsmittelgesetzgebung).
▪ Markenrecherchen im Ausland.
▪ Die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten, falls ein Dritter Anspruch auf Ihr Logo erhebt.
▪ Gebühren für Waren- und Dienstleistungsklassen, die zusätzlich beansprucht werden (ab der 4. Klasse CHF 100 pro weitere Klasse).
Was versteht man unter Waren- und
Dienstleistungsklassen?
Ein Logo ist nie generell, sondern nur für diejenigen Waren und Dienstleistungen geschützt, für welche es hinterlegt wird. Ich werde mich darum bei Ihnen erkundigen, für welche Art von Waren oder Dienstleistungen Sie Ihr Logo eintragen und auch benutzen wollen.
Benutzen Sie Ihr Logo nach der Eintragung für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen innerhalb von fünf Jahren nicht, können Sie den Markenschutz verlieren!
Im Pauschalpreis ist die Eintragung in maximal drei Waren- oder Dienstleistungsklassen eingeschlossen. Die Eintragung in weiteren Waren- oder Dienstleistungsklassen verursacht zusätzliche Kosten von CHF 100 pro weitere Klasse. Falls in Ihrem Fall drei Waren- oder Dienstleistungsklassen nicht genügen, werde ich Sie kontaktieren und Ihnen einen Vorschlag machen.
Was bedeutet das Zeichen ®?
Das ® ist ein Schutzvermerk und darf einer Marke hinzugefügt werden, wenn sie in der Schweiz markenrechtlich geschützt, d.h. im schweizerischen Markenregister eingetragen ist.
Die Verwendung des ® ist fakultativ und hat in der Schweiz keinen Einfluss auf die Rechte des Markeninhabers. Es kann aber Dritte darüber informieren, dass eine Marke eingetragen ist, und allenfalls Verletzungen vorbeugen.
Umgekehrt darf das ®-Zeichen nicht für verwendet werden, wenn das Logo nicht eingetragen ist.
Was ist, wenn meine Marke nicht eingetragen wird?
Ich weise Sie nach bestem Wissen und Gewissen darauf hin, falls es bei der Markeneintragung Probleme geben könnte. Ich kann jedoch nicht garantieren, dass Ihre Marke auch eingetragen wird, da hier ein bestimmtes Ermessen der Behörden besteht, auf welches ich keinen Einfluss habe. Wird die Markeneintragung beanstandet, werde ich zusammen mit Ihnen ohne Aufpreis nach Lösungen zu suchen, die Eintragung doch noch retten zu können. Die von Ihnen bezahlten Kosten können jedoch in keinem Fall wieder zurückerstattet werden.
Ist eine Überwachung meiner Marke nach der Eintragung möglich?
Der Eintrag Ihrer Marke ins Markenregister bedeutet nicht, dass Ihre Marke automatisch überwacht wird. Es ist darum wichtig, dass Sie den Markt im Auge behalten. Nur so können Sie rechtzeitig gegen den Missbrauch Ihrer Marke vorgehen.
Sie können bei mir eine Markenüberwachung abonnieren. Ich biete einen solchen Auftrag für CHF 72 im Jahr an (exkl. MWSt). Konkret sende ich jeden Monat eine Liste, welche neu eingetragene Marken mit bestimmten Schlüsselbegriffen enthält. Aus technischen Gründen ist es mir jedoch nicht möglich, grafisch ähnliche Logos zu erfassen und zu melden. Dafür stehen andere (aber auch teurere) Dienste zur Verfügung. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage.
Bei einer Verletzung Ihres Markenrechts vertrete ich Sie gerne vor den zuständigen Behörden und Gerichten.
Haben Sie weitere Fragen?
Sie können mich per E-Mail oder Telefon (044 200 6070) erreichen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zürich.
Ein Logo ist nie generell, sondern nur für diejenigen Waren und Dienstleistungen geschützt, für welche es hinterlegt wird. Ich werde mich darum bei Ihnen erkundigen, für welche Art von Waren oder Dienstleistungen Sie Ihr Logo eintragen und auch benutzen wollen.
Benutzen Sie Ihr Logo nach der Eintragung für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen innerhalb von fünf Jahren nicht, können Sie den Markenschutz verlieren!
Im Pauschalpreis ist die Eintragung in maximal drei Waren- oder Dienstleistungsklassen eingeschlossen. Die Eintragung in weiteren Waren- oder Dienstleistungsklassen verursacht zusätzliche Kosten von CHF 100 pro weitere Klasse. Falls in Ihrem Fall drei Waren- oder Dienstleistungsklassen nicht genügen, werde ich Sie kontaktieren und Ihnen einen Vorschlag machen.
Was bedeutet das Zeichen ®?
Das ® ist ein Schutzvermerk und darf einer Marke hinzugefügt werden, wenn sie in der Schweiz markenrechtlich geschützt, d.h. im schweizerischen Markenregister eingetragen ist.
Die Verwendung des ® ist fakultativ und hat in der Schweiz keinen Einfluss auf die Rechte des Markeninhabers. Es kann aber Dritte darüber informieren, dass eine Marke eingetragen ist, und allenfalls Verletzungen vorbeugen.
Umgekehrt darf das ®-Zeichen nicht für verwendet werden, wenn das Logo nicht eingetragen ist.
Was ist, wenn meine Marke nicht eingetragen wird?
Ich weise Sie nach bestem Wissen und Gewissen darauf hin, falls es bei der Markeneintragung Probleme geben könnte. Ich kann jedoch nicht garantieren, dass Ihre Marke auch eingetragen wird, da hier ein bestimmtes Ermessen der Behörden besteht, auf welches ich keinen Einfluss habe. Wird die Markeneintragung beanstandet, werde ich zusammen mit Ihnen ohne Aufpreis nach Lösungen zu suchen, die Eintragung doch noch retten zu können. Die von Ihnen bezahlten Kosten können jedoch in keinem Fall wieder zurückerstattet werden.
Ist eine Überwachung meiner Marke nach der Eintragung möglich?
Der Eintrag Ihrer Marke ins Markenregister bedeutet nicht, dass Ihre Marke automatisch überwacht wird. Es ist darum wichtig, dass Sie den Markt im Auge behalten. Nur so können Sie rechtzeitig gegen den Missbrauch Ihrer Marke vorgehen.
Sie können bei mir eine Markenüberwachung abonnieren. Ich biete einen solchen Auftrag für CHF 72 im Jahr an (exkl. MWSt). Konkret sende ich jeden Monat eine Liste, welche neu eingetragene Marken mit bestimmten Schlüsselbegriffen enthält. Aus technischen Gründen ist es mir jedoch nicht möglich, grafisch ähnliche Logos zu erfassen und zu melden. Dafür stehen andere (aber auch teurere) Dienste zur Verfügung. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage.
Bei einer Verletzung Ihres Markenrechts vertrete ich Sie gerne vor den zuständigen Behörden und Gerichten.
Haben Sie weitere Fragen?
Sie können mich per E-Mail oder Telefon (044 200 6070) erreichen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zürich.
